| 16.12.2002 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Dürfen so genannte "Selbstentsorger" weiterhin Verpackungen von Süßigkeiten aus Kinos verrechnen, um fehlende Shampooflaschen im Drogeriemarkt auszugleichen? Das Landgericht Köln hatte eine entsprechende Klage des Dualen Systems (www.gruener-punkt.de) gegen die Unternehmen BellandVision und Interseroh abgewiesen, die für die Selbstentsorger ein entsprechendes Modell organisieren. Um gerichtlich zu klären, ob Selbstentsorger völlig andere Verpackungen benutzen können, um fehlende eigene Verpackungsmengen auszugleichen, wird das Duale System nun Berufung gegen das Urteil einlegen, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens.
Das Duale System sei der Auffassung, dass entsprechend dem Grundsatz der Produktverantwortung ein solches Verhalten nicht erlaubt sei. Vielmehr müsse jeder Selbstentsorger mit den von ihm selbst in Verkehr gebrachten Verpackungen die gesetzlich vorgeschriebenen Verwertungsquoten erfüllen. Zurücknehmen muss er auch Verpackungen, die nach Art, Form und Größe seinem Sortiment entsprechen. Da die Behörden aber neuerdings eine Verrechnung völlig verschiedener Verpackungen tolerieren, habe das Gericht deutlich gemacht, nicht gegen eine solche behördliche Praxis entscheiden zu können. Mit der Frage, ob das Selbstentsorgerkonzept überhaupt rechtmäßig sei, habe sich das Gericht nicht befasst. Dies solle nun Gegenstand der Berufungsverhandlung werden. Da kaum ein Verbraucher seine Verpackungen wieder in den Laden zurückbringe, sondern in die Behältnisse des Dualen Systems werfe, hätten die Selbstentsorger kaum eine Chance, die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Verwertungsquoten zu erfüllen. Unternehmen wie BellandVision und Interseroh würden nun die geringen Sammelmengen durch die Anrechnung von völlig anderen Verpackungen, beispielsweise aus Kinos oder Krankenhäusern, ausgleichen. So würden also Chipstüten und Getränkedosen Shampooflaschen und Seifenpapier ersetzen, die zwar von den Selbstentsorgern in Verkehr gebracht, aber kaum zurück genommen werden würden. |
Duales System Deutschland AG, Köln
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