| 04.09.2003 | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Die Umweltministerien der Länder haben sich in der LAGA-Sitzung Mitte Juni 2003 bereit erklärt, das Petcycle-Kreislaufsystem der Petcycle E.A.G. GmbH & Co. KG (www.petcycle.de) bundesweit als so genannte „Insellösung“ anzuerkennen und damit den Handel, in dem diese Flaschen gelistet sind, aus seiner allgemeinen Rücknahmepflicht für Einwegverpackungen zu entlassen. Diese Ansicht entspricht auch der Bewertung des Bundesumweltministeriums (BMU, www.bmu.de). Das BMU unterstreicht damit erstmals die eindeutige Differenzierung der umweltfreundlichen Petcycle-Flaschen und unterscheidet sie grundlegend von den zwangsbepfandeten Gebinden aus dem PET-Einweg-Segment. Knackpunkt war bislang die fast allgemeingültige Gleichförmigkeit von marktüblichen PET-Flaschen. Dem hält Petcycle jetzt einen achteckigen Neckring entgegen und beruft sich auf das exklusiv patentierte Identifikationssystem. Das BMU sieht darin ein ausreichendes Unterscheidungsmerkmal gegenüber anderen Flaschen. Die Petcycle GmbH & Co. KG versteht sich als markt- und bedarfsorientierter Dienstleister für die mittlerweile große Zahl an Gesellschaftern. Der Gesellschafterkreis besteht heute aus Mineralbrunnen und Erfrischungsgetränkeabfüllern, Fruchtsaftbetrieben, Verpackungs- und Maschinenherstellern sowie Recyclingbetrieben. 1997 startete Petcycle mit drei Gründungsgesellschaftern. Mittlerweile gehören bundesweit mehr als 80 Getränkeunternehmen und technische Systempartner dem Gesellschafterkreis an. |
Petcycle E.A.G. GmbH & Co. KG, Bad Neuenahr-Ahrweiler
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