| 08.10.2007 | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Vollständigkeitserklärung für alle Verkaufsverpackungen notwendig? Bis zu 8,6 Mio. Tonnen Verkaufsverpackungen müssten in Vollständigkeitserklärungen dokumentiert werden, wenn die Kabinettsvorlage zur Novellierung der Verpackungsverordnung vom 19.9.2007 geltendes Recht wird. Das geht aus der neuesten Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM, www.gvm-wiesbaden.de) zum Verpackungsverbrauch in Deutschland hervor. Auf die haushaltsnah anfallenden Verkaufsverpackungen entfallen danach 7,0 Mio. Tonnen. Darunter sind 0,56 Mio. Tonnen bepfandete Einweg-Getränkeverpackungen, die von der Beteiligungspflicht an Dualen Systemen nach §6 des Novellierungsentwurfs ausgenommen sind. Weitere 1,6 Mio. Tonnen fallen nach Schätzung der GVM im Großgewerbe bzw. in der Industrie an und unterlägen damit dem neuen §7. Weil der neue §10 eine Reihe von Ausnahmen von der Dokumentationspflicht in Vollständigkeitserklärungen zulässt, wird die tatsächlich zu dokumentierende Menge geringer sein. Die aktuelle GVM-Studie stellt die Entwicklung des Verpackungsverbrauchs detailliert nach Materialgruppen und Anfallstellen dar. Das Gesamtaufkommen von Verpackungen hat nach diesen vorläufigen Ergebnissen für 2006 erstmals seit Jahren wieder zugenommen und folgt damit der konjunkturellen Entwicklung. Weitere Informationen sind bei der GVM unter der Telefonnummer +49.611.27 804 0 erhältlich. Die Studie kostet 270,00 € zzgl. MwSt. (gedruckt oder PDF). |
GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH, Wiesbaden
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