| 13.10.2004 | Lesedauer: ca. 3 Minuten |
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Die Duales System Deutschland AG (www.gruener-punkt.de) wird auf Grund der Forderungen des Bundeskartellamts (www.bundeskartellamt.de) die kartellartige Struktur des Unternehmens auflösen und sich für den Kapitalmarkt öffnen. In Verhandlungen mit dem Bundeskartellamt hat sich erwiesen, dass dies der einzige verantwortbare Weg ist, eine Untersagung abzuwenden und damit den dauerhaften Fortbestand des Unternehmens zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat bei seiner Sitzung am 11. Oktober 2004 in Abstimmung mit dem Bundeskartellamt folgende Entscheidungen getroffen: 1. Großunternehmen des Handels und der Industrie sollen aus dem Kreis der Aktionäre ausscheiden. Den Aktionären wird ein entsprechendes Angebot zur Übernahme der Aktien vorgelegt. 2. Die bisherigen Stillen Beteiligungen von Unternehmen des Handels und der Industrie werden gekündigt. Damit entfallen künftig die bisher an Stille Gesellschafter geleisteten Zinszahlungen. 3. Der Anteil der verbleibenden bisherigen Aktionäre am Stammkapital wird auf unter 25 Prozent zurückgeführt. Hierfür erfolgt erforderlichenfalls eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre. 4. Bis zur Herstellung von Streubesitz der Aktien durch einen Börsengang oder eine vergleichbare Platzierung am Kapitalmarkt werden die durch die Kapitalerhöhung geschaffenen Aktien durch einen neutralen Investor übernommen, der nicht Kreisen verbunden ist, die mit der Umsetzung der Verpackungsverordnung befasst sind. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gebeten, unverzüglich in Verhandlungen mit geeigneten Institutionen einzutreten. 5. Als Voraussetzung für die Herstellung der Börsenfähigkeit werden künftig Gewinnausschüttungen des Unternehmens zugelassen. 6. Die Regelung der Satzung der DSD AG, wonach die Aufsichtsratsmitglieder von den durch die Verpackungsverordnung verpflichteten Kreisen entsandt werden, wird aufgehoben. Der Aufsichtsrat wird nach der Kapitalerhöhung von 6 auf 12 Mitglieder erweitert, wobei die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder im Amt bleiben. 7. Von der DSD AG eingelegte Rechtsmittel gegen die Zulassung von Konkurrenzsystemen nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung werden zurückgezogen. Nach Abschluss der Vorbereitungen wird eine außerordentliche Jahreshauptversammlung der DSD AG stattfinden, da das Konzept der Bestätigung durch eine satzungsändernde Mehrheit der Aktionäre bedarf. Der Aufsichtsrat erwartet, dass die konsequent wettbewerbsförmige Ausrichtung des Dualen Systems zu sinkenden Kosten bei der Entsorgung von Verpackungen und damit zu weiteren Absenkungen der Lizenzentgelte für den Grünen Punkt führen wird. Er ist daher davon überzeugt, dass die DSD AG auch in der neuen Unternehmensstruktur ihre führende Rolle bei der Umsetzung der Produktverantwortung behaupten wird. Das Bundeskartellamt bewertet den Beschluss des Aufsichtsrates der DSD, die kartellartige Gesellschafterstruktur des Unternehmens aufzulösen, als eine wichtige Grundsatzentscheidung, um das Unternehmen stärker dem Wettbewerb zu öffnen. Es hat in Aussicht gestellt, das anhängige Untersagungsverfahren gegen die DSD AG einzustellen, wenn die notwendigen Maßnahmen bis zum Jahresende umgesetzt oder in unumkehrbarer Weise eingeleitet worden sind. |
Duales System Deutschland AG + Bundeskartellamt, Köln + Bonn
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