| 24.09.2010 | Lesedauer: ca. 3 Minuten |
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„Wir wollen die flächendeckende Einführung der Wertstofftonne. Es ist sinnvoll neben den Verpackungsabfällen auch die stoffgleichen Nichtverpackungen mit zu erfassen und zu verwerten“, das machte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock gestern im Rahmen der Anhörung des Bundesumweltministeriums zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes deutlich. Nach Auffassung des bvse sollte eine entsprechende Verordnung zur Einführung einer trockenen Wertstofftonne schnell auf den Weg gebracht werden. Allerdings sollten wesentliche Grundfragen bereits im Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt werden. Dabei sei sicherzustellen, dass die Einführung der Wertstofftonne nicht dazu führe, dass wenige Konzerne den Markt unter sich aufteilen. Von daher sei die kommunale Ausschreibung der richtige Weg. So könne durch kleinteilige, dezentrale Ausschreibungen die angemessene Beteiligung des Mittelstandes gewährleistet und durch hier entwickelte neue Ideen das Recycling der erfassten Wertstoffe gefördert werden. Rehbock: „Dabei ist es zur Sicherung des Wettbewerbs zwingend erforderlich, dass es bei einer Ausschreibung der Sammelleistungen durch die Kommune nicht zu einer – ausschreibungsfreien – inhouse-Vergabe kommen kann. Diese ist explizit im Gesetz auszuschließen.“ Die Wertstofftonne stelle nicht nur die logische Weiterentwicklung des bislang erreichten Standards der Getrenntsammlung dar. Insbesondere im Bereich der Sammlung der Leichtverpackungen sei sie auch der einzig verbraucherfreundliche Ansatz, da die häufig nicht einsehbare Differenzierung in den Entsorgungswegen, trotz augenscheinlich gleicher Materialien, nicht vermittelbar sei. Mit ihr ließen sich – nach Einschätzung des bvse – insbesondere im Kunststoffbereich noch große Potenziale für das Recycling heben. „Wir gehen davon aus, dass bis zu 32 Prozent verwertbare Kunststoffanteile heute in den Restmülltonnen enthalten sind“, erklärte Rehbock. Gemeinsame Erfassung von Wertstoffen und Restmüll muss ausgeschlossen sein Unerlässliche Vorbedingung für eine hochwertige stoffliche Verwertung sei die saubere Erfassung der Materialien. Von daher kann die Wertstofftonne ihren Sinn und Zweck nur erfüllen, wenn mit ihr artgleiche Materialien gemeinsam erfasst werden. Nur dann sei ein nachfolgendes Recycling Erfolg versprechend. Eine gemeinsame Erfassung mit Restmüll mit einer nachträglichen Sortierung führe zu signifikant schlechteren Ergebnissen in der Verwertungsschiene. Dies habe eine Vielzahl von Versuchen und Gutachten erwiesen. „Hier ist die Verordnungsermächtigung nicht eindeutig. Das muss korrigiert werden“, mahnt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. bvse gegen Miterfassung von Elektronikkleingeräten Eine Miterfassung von Elektronikkleingeräten in der Wertstofftonne lehnt der bvse jedoch aus fachlichen Erwägungen ab", machte Andreas Habel, Fachreferent für das Elektrorecycling, deutlich. Zum einen stehe eine solche Lösung im Widerspruch zur umweltpolitischen Zielsetzung der WEEE, insbesondere die Wiederverwendung von Altgeräten zu fördern. Zum anderen finde bei einer Erfassung von Elektrokleingeräten in einer Wertstofftone eine Verschleppung von Schadstoffen statt, da eine sichere Schadstoffentfrachtung nach der gemischten Erfassung nicht mehr möglich sei. Bei einer automatisierten Trennung der Elektrogeräte von anderen Abfallstoffen sei zu befürchten, dass zusätzliche Beseitigungssenken entstehen, die mit Schadstoffen (z.B. PCB, Quecksilber, Blei) angereichert sind. Gerade diesbezüglich stelle das ElektroG hohe Anforderungen an die Erstbehandlungsanlagen, die von den LVP-Sortieranlagen nicht erfüllt werden und auch nicht erfüllt werden können. Haushaltskleingeräte setzen sich zudem aus einem Kunststoffmix zusammen (ABS, PP, PS). Um eine gezielte stoffliche Verwertung sortenreiner Kunststoffe mit geringem technischem Aufwand zu erreichen, sei es aus verwertungstechnischer Sicht geboten, diese Stoffströme bereits in der Erfassung zu trennen, was heute über die verschiedenen Sammelgruppen 3 und 5 auch geschehe. Bei einer einheitlichen Erfassung in der Wertstofftonne wäre diese Voraussetzung nicht gegeben. Des Weiteren befürchtet der bvse Rückschritte vom erreichten Niveau der getrennten Sammlung von Elektronikschrott. Denn für die Erfassung von Wertstoffen an Haushalten sei – insbesondere im städtischen Bereich – die Nutzung von 1,1 m3 Container Praxis. Geräte, die heute noch bei der kommunalen Sammelstelle abgegeben werden und über ein hohes Schadstoffpotenzial verfügen (Bildschirme, LCD-Geräte), würden morgen bereits bequem in der einheitlichen Wertstofftonne unter Inkaufnahme der geschilderten Nachteile entsorgt werden. Weitere Informationen: www.bvse.de |
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn
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