| 21.12.2007 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Der Bundesrat hat gestern der von der Bundesregierung (www.bmu.de) vorgelegten Novelle der Verpackungsverordnung mit einigen Änderungen zugestimmt. Ziel der Verordnung ist, für einen fairen Wettbewerb bei der Sammlung von Verpackungsabfällen zu sorgen und die bewährte haushaltsnahe Sammlung von Verpackungsabfällen zu sichern. Mit der Entscheidung hat der Bundesrat die wesentlichen Kernelemente und Ziele der 5. Verpackungsnovelle bestätigt. Zukünftig müssen grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Haushalten gelangen, bei dualen Systemen lizenziert werden. Außerdem müssen Vertreiber von Verpackungen zukünftig Mengen und Verbleib der von ihnen verwendeten Verpackungen in so genannten Vollständigkeitserklärungen dokumentieren. Damit können die bisherigen Trittbrettfahrer ihre Abfälle nicht mehr auf Kosten anderer Vertreiber entsorgen. Die vom Bundesrat in das Verfahren eingebrachten Änderungen betreffen unter anderem Regeln für bestimmte Arten von Selbstentsorgern, unter bestimmten Bedingungen mögliche Erstattungen von Lizenzgebühren sowie Begriffsbestimmungen und Fristen. Durch die Novelle sollen die Weichen gestellt werden für einen fairen Wettbewerb bei der Verpackungsentsorgung. Die bewährte haushaltsnahe Sammlung wird langfristig gesichert und so eine anspruchsvolle Verwertung von Verpackungen weiterhin ermöglicht. Für die Verbraucher ändert sich nichts, denn sie können die gebrauchten Verpackungen wie bislang in die gewohnten Sammelbehälter für die verschiedenen Verpackungsmaterialien werfen. Weil die Verordnung vom Bundesrat in veränderter Form beschlossen wurde, bedarf sie erneut der Zustimmung von Bundeskabinett und Bundestag. |
Bundesumweltministerium, Berlin
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