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17.11.2025, 09:03 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten    

Covestro: EU gibt Übernahme durch Adnoc unter strikten Auflagen frei – Fokus auf Wettbewerb und Technologiezugang

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des Kunststoff- und Chemiekonzerns Covestro durch die Abu Dhabi National Oil Company (Adnoc) nach der Foreign Subsidies Regulation (FSR) genehmigt – jedoch nur unter strikten Auflagen. Für die europäische Kunststoffindustrie ist die Entscheidung besonders relevant, da Covestro ein zentraler Anbieter von Polyurethanen, Polycarbonaten und nachhaltigen Polymerlösungen ist.

Wettbewerbsrelevante Subventionen im Fokus
Im Prüfverfahren stellte die Kommission fest, dass Adnoc und Covestro finanzielle Unterstützungen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten erhalten haben, die geeignet sind, Marktstrukturen in der EU zu beeinflussen. Eine unbegrenzte Staatsgarantie für Adnoc sowie eine zugesagte Kapitalerhöhung bei Covestro könnten laut Kommission Risikopositionen verzerren und aggressive Investitionsstrategien begünstigen.

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Solche Effekte wären insbesondere für polymerverarbeitende Branchen und nachgelagerte Wertschöpfungsstufen relevant, wenn ein fusioniertes Unternehmen über unverhältnismäßige finanzielle Spielräume verfügt.

Auflagen mit Bedeutung für Technologiezugang und Innovationsdynamik
Für die Freigabe der Transaktion verlangt die EU zwei wesentliche Maßnahmen:

  • Beseitigung der unbegrenzten Staatsgarantie durch Anpassung der Adnoc-Satzung an das reguläre Insolvenzrecht der VAE.
  • Lizenzierung ausgewählter Covestro-Patente zu Nachhaltigkeitstechnologien an bestimmte Marktteilnehmer zu transparenten Bedingungen.


Letzteres betrifft vor allem Verfahren und Lösungen, die entscheidend für emissionsärmere, energieeffizientere oder kreislauforientierte Polymerherstellung sind. Betroffene Anwenderindustrien – darunter Kunststoffverarbeiter, Compoundierer und Hersteller von Hochleistungspolymeren – sollen dadurch weiterhin Zugang zu zentralen Schlüsseltechnologien erhalten.

Die Verpflichtungen gelten zehn Jahre; abgeschlossene Lizenzverträge bleiben über diesen Zeitraum hinaus gültig.

Einordnung für die Kunststoffindustrie
Die Entscheidung soll sicherstellen, dass der technologische Wettbewerb im Bereich nachhaltiger Kunststoffe nicht eingeschränkt wird. Der Zugang zu Covestros Patenten ist für viele Marktakteure ein strategischer Faktor, da die Industrie unter starkem Innovations- und Transformationsdruck steht: von CO₂-Reduktionsvorgaben über Kreislaufwirtschaftsanforderungen bis hin zu neuen Polymerkategorien und Recyclingtechnologien.

Die EU betont, dass die Auflagen Innovationsimpulse für die europäische Kunststoffindustrie sichern sollen – insbesondere im Bereich nachhaltiger Materialien, einem für Investitionen stark umkämpften Segment.

Weitere Informationen: www.covestro.com, www.adnoc.ae, ec.europa.eu

Covestro AG, Leverkusen

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