| 20.02.2026, 10:17 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Mit dem am 11. Februar veröffentlichten Kabinettsentwurf des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) bringt die Bundesregierung die nationale Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) auf den Weg. Gegenüber dem Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums enthält die überarbeitete Fassung Anpassungen, zentrale Forderungen der Kunststoffindustrie bleiben jedoch unberücksichtigt. Nach Einschätzung von Plastics Europe Deutschland wurde der Entwurf insbesondere mit Blick auf Umsetzungsaufwand und Kosten deutlich überarbeitet. Während im November noch von rund 90 Millionen Euro jährlicher Mehrkosten für Unternehmen und Verbraucher ausgegangen wurde, beziffert der Kabinettsentwurf die laufenden Zusatzkosten nun auf etwa 2,5 Millionen Euro pro Jahr. Grund dafür ist der Verzicht auf die ursprünglich vorgesehene Einrichtung einer zusätzlichen Behörde. Der einmalige Umstellungsaufwand bleibt mit rund 4,5 Millionen Euro unverändert. Kritisch bewertet der Verband hingegen die Ausgestaltung der Recyclingquoten. Bereits im Referentenentwurf war eine schrittweise Erhöhung der Quoten für mechanisches Recycling vorgesehen. Ergänzend wurde erstmals ermöglicht, auch andere Recyclingverfahren auf die Quote anzurechnen, deren Anteil jedoch ab 2028 auf fünf Prozent begrenzt ist. Eine darüberhinausgehende Anhebung oder regelmäßige Evaluierung der Quoten sieht auch der Kabinettsentwurf nicht vor. Nach Auffassung von Plastics Europe Deutschland sind die vorgesehenen Anteile zu niedrig, um Investitionen in ergänzende Technologien wie das chemische Recycling ausreichend anzureizen. Zudem bleibe offen, wie die gesetzlichen Vorgaben für den Rezyklateinsatz ab 2030 erreicht werden sollen. Auch bei der ökologischen Ausgestaltung der Lizenzentgelte sieht der Verband ungenutztes Potenzial. Eine Reform des bisherigen § 21 VerpackG (nun § 26), die eine stärkere ökologische Differenzierung der Entgelte ermöglichen würde, ist im Kabinettsentwurf nicht enthalten. Aus Sicht der Industrie könnten dadurch Anreize für recyclinggerechtes Design und den Einsatz nicht-fossiler Rohstoffe gesetzt werden. Darüber hinaus kritisiert Plastics Europe Deutschland, dass der Entwurf weiterhin nationale Definitionen verwendet, die von den europäischen Vorgaben abweichen. Insbesondere die Beibehaltung einer eigenständigen deutschen Definition des „werkstofflichen Recyclings“ könne zu Rechtsunsicherheit führen, da entsprechende Begriffe auf EU-Ebene bereits verbindlich geregelt seien. Insgesamt erkennt der Verband zwar Fortschritte bei der Reduzierung bürokratischer Belastungen, sieht jedoch weiterhin Defizite bei der strategischen Ausrichtung des Gesetzes auf Investitionssicherheit und Kreislaufwirtschaft. Das parlamentarische Verfahren biete nun die Möglichkeit, entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Weitere Informationen: www.plasticseurope.org |
PlasticsEurope Deutschland e.V., Frankfurt am Main
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