| 15.07.2026, 12:14 Uhr | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Über das Vermögen der Bruchsaler Kunststoffe und Recycling GmbH ist ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet worden. Das Amtsgericht Karlsruhe ordnete mit Beschluss vom 6. Juli 2026 Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) an. Das Unternehmen mit Sitz in Bruchsal hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt. Zur Sicherung der Insolvenzmasse bestellte das Gericht Rechtsanwalt Christoph Rapp (Heidelberg) zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Die Schuldnerin bleibt grundsätzlich handlungsfähig, Verfügungen über Vermögensgegenstände sind jedoch nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde außerdem als Sachverständiger beauftragt. Er soll prüfen, ob ein Insolvenzeröffnungsgrund vorliegt, ob die vorhandene Masse die Verfahrenskosten deckt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen. Die Entscheidung betrifft das Aktenzeichen 105 IN 759/26 des Amtsgerichts Karlsruhe. Eine Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens steht noch aus. Weitere Informationen: www.bruchsaler-kunststoffe.com, www.rappwolff.de/Christoph_Rapp.html |
Bruchsaler Kunststoffe und Recycling GmbH, Bruchsal
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