| 12.08.2026, 06:06 Uhr | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Mit dem Inkrafttreten des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) werden in Deutschland die Voraussetzungen für die Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung PPWR geschaffen. Unternehmen müssen zusätzliche Registrierungs-, Nachweis- und Dokumentationspflichten erfüllen. Plastics Europe Deutschland unterstützt die Ziele der PPWR, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recycling zu stärken und den Rezyklateinsatz auszubauen. Der Verband kritisiert jedoch, dass zentrale technische Vorgaben noch nicht abschließend festgelegt sind. Dies betrifft insbesondere die ab 2030 geltenden Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteile. Konkrete Bewertungs-, Berechnungs- und Nachweisverfahren sollen erst durch weitere europäische Regelungen definiert werden. Nach Ansicht des Verbands erschwert dies Investitionsentscheidungen. Zusätzlichen administrativen Aufwand sieht Plastics Europe Deutschland auch durch nationale Regelungen, etwa bei bestimmten B2B- und Transportverpackungen. Positiv bewertet der Verband geplante finanzielle Anreize für recyclingfähige Verpackungen und höhere Rezyklatanteile sowie die Berücksichtigung innovativer Recyclingverfahren. Gefordert werden klare technische Vorgaben, weniger Bürokratie und verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in Recycling und Kreislauftechnologien. Weitere Informationen: www.plasticseurope.org |
Plastics Europe Deutschland e.V., Frankfurt am Main
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