| 02.08.2010 | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Die Wiederverwertung von Produkten schont die Umwelt und schafft Arbeitsplätze in einer zukunftsträchtigen Branche. Je nach Material können beim Recycling aber auch Gefährdungen für Beschäftigte entstehen. Für die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen und die Wirksamkeitsprüfung von Schutzmaßnahmen bei der Kunststoffverwertung steht Arbeitnehmern nun eine hilfreiche, branchenspezifische Handlungsanleitung zur Verfügung. Zusammen mit den Messstellen der Länder Baden-Württemberg und Hessen, dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) und dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bsve) hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) diese Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis erstellt. Die Ergebnisse der Handlungsanleitung „Kunststoffverwertung“ kann das Unternehmen als standardisiertes Arbeitsverfahren übernehmen. So verbessert sich nicht nur der Schutz für die Beschäftigten, auch der Aufwand zur Ermittlung von geeigneten Schutzmaßnahmen verringert sich für den Betrieb erheblich. Dateianhang zur Meldung: Weitere Informationen: www.baua.de |
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund
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