| 31.03.2011, 06:03 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Die nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes durch Abfallvermeidung und Recycling ist das Ziel der Neuordnung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die das Kabinett gestern verabschiedete. Der Gesetzentwurf sieht auch Wertstofftonnen in den Haushalten vor. Hier sollen auch Handys und andere Elektrogeräte entsorgt werden können. Die Einführung der Wertstofftonnen in den Haushalten hat den Erläuterungen zufolge Vorteile für Verbraucher und Umwelt. Das Trennen von Abfall soll erheblich erleichtert werden. Denn in diesen Tonnen können künftig nicht nur Verpackungen, sondern auch andere aus gleichen Materialien bestehende Abfälle - wie etwa Kunststoffe oder Metall - entsorgt werden. Die Rohstoffe, die im Hausmüll enthalten sind, sollen so wesentlich effizienter genutzt werden. Die konkreten rechtlichen Regelungen für den Einsatz der Wertstofftonnen werden in einem gesonderten Verfahren verabschiedet. Eckpunkte dazu sollen Ende 2011 vorliegen. Konsequente Trennung der Bioabfälle Nach den neuen abfallrechtlichen Regelungen wird es ab 2015 zur Pflicht, Bioabfälle sowie Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle getrennt zu sammeln. Bis zum Jahr 2020 sollen so 65 Prozent aller Siedlungsabfälle recycelt und 70 Prozent aller Bau- und Abbruchabfälle verwertet werden. Das ist mehr als die von der EU vorgegebene Recyclingquote. Hinsichtlich der Aufgabenverteilung für die Abfallentsorgung zwischen kommunalen und privaten Unternehmen bleibt es dabei, dass die Kommunen umfassend verantwortlich sind für die Hausmüllentsorgung. Weitere Informationen: www.bundesregierung.de |
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Berlin
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