| 01.11.2012, 09:50 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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![]() Tabelle 1. Beitragsstaffel 2013 für nicht schadstoffhaltige Kunststoffverpackungen (RIGK-SYSTEM) * Verpackung aus Verbundstoffen (z.B. PE/Aluminium, PE/PA) ** farbige, klebrige, hoch viskose Füllgüter (z. B. Bitumen, Kleber, Dispersionsfarbe etc.) *** sonstige Füllgüter Gruppe 1: anorganische Verbindungen, alkalisch reagierend Gruppe 2: anorganische Verbindungen, sauer reagierend Gruppe 3: anorganische Verbindungen, inert Gruppe 4: organische, untereinander unreaktive Verbindungen Gruppe 5: organische Polymerverbindungen Gruppe 6: PVC Gruppe 7: Ruß Gruppe 8: Farbpigmente Gruppe S: Nahrungs- und Futtermittel, Torf- und Erdenprodukte, Holzmehl etc. Dazu RIGK-Geschäftsführer Markus Dambeck: „Wir sind stolz darauf, dass es uns erneut gelungen ist, negative wirtschaftliche Entwicklungen im EU-Raum durch kontinuierliches Hinzugewinnen von Zeichennutzern und Endverbrauchern, eine Steigerung der Mengen sowie durch die konsequente Nutzung von Einsparpotenzialen in der Verwertungskette abzufedern. Damit profitieren Industrie, Handel und Landwirte auch im 21. Jahr unseres Bestehens von der bewährten, nachhaltig ausgerichteten Politik unseres Unternehmens.“ ![]() Tabelle 2. Beitragsstaffel 2013 für schadstoffhaltige Kunststoffverpackungen (RIGK-G-SYSTEM) A: Keine Gefahrgüter. Schadstoffverpackungen, die mit den Gefahrensymbolen Xi (reizend), Xn (gesundheitsschädlich), bzw. mit den GHS-Piktogrammen GHS 07 und 08 kennzeichnungspflichtig sind. B: Schadstoffverpackungen, die • mit den Gefahrensymbolen C (ätzend), F (leichtentzündlich), F+ (hochentzündlich), O (brandfördernd), T (giftig), T+ (sehr giftig) oder N (umweltgefährlich) bzw. mit den GHS-Piktogrammen GHS 02, 03, 05, 06 oder GHS 09 kennzeichnungspflichtig sind oder • gefährliche Güter enthalten, die mit den Gefahrzetteln der Klassen 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.1, 8 oder 9 kennzeichnungspflichtig sind. Die für Industrie, Handel und Gewerbe im Rahmen der RIGK- und RIGK-G-SYSTEMe geltenden Lizenzbeiträge berechnen sich nach dem in Verkehr gebrachten Verpackungsleergewicht. Dies sind zum Beispiel 69 bzw. 85 Euro pro Tonne für PE- bzw. PP-Foliensäcken der Gruppen 1 bis 6, 175 Euro pro Tonne für Verbundverpackungen und 155 Euro pro Tonne für Big Bags. Die Lizenzgebühr für Hohlkörper beträgt – je nach Füllgut – weiterhin 99 oder 159 Euro pro Tonne (siehe Tabelle 1). Die Beiträge für das RIGK-G-SYSTEM zur Rückführung schadstoffhaltiger Kunststoffverpackungen (Tabelle 2) bleiben ebenso konstant wie die Kleinmengen-Jahrespauschalen für das RIGK- und das RIGK-G-SYSTEM. Dabei gilt für das RIGK-G-SYSTEM – parallel zu den Gefahrensymbolen der Gefahrstoffverordnung – auch die Kennzeichnung nach GHS, die für Reinstoffe seit Dezember 2010 verbindlich ist und für GHS-Gemische ab 2015 bindend wird (siehe Tabelle 3). PAMIRA-SYSTEM und PAMIRA-BEIZE Die Beiträge für die Rücknahme und Verwertung von Kunststoffverpackungen aus Agrarbetrieben berechnet sich nach dem Gewicht der zurückgenommenen Menge (siehe Tabelle 4). Die Entsorgung von Pflanzenschutzmittelverpackungen im System PAMIRA® kostet auch 2013 wieder 890 Euro pro Tonne, bei einem Jahres-Mindestbeitrag von 600 Euro. Der mit 1.675 Euro pro Tonne ebenfalls gleichbleibende aber deutlich höhere Betrag für die einmal jährlich terminierte Rücknahme von Saatbeizmittel-Verkaufsverpackungen im System PAMIRA-BEIZE resultiert aus der aufwändigeren Logistik und Verwertung. Saatbeizmittelverpackungen mit mehr als 50 Litern Inhalt sind in der Regel technisch nicht spülbar und werden deshalb im Gegensatz zu Verpackungen des PAMIRA-SYSTEMs als schadstoffhaltige Verpackungen behandelt. Deren Rücknahme erfolgt an einem gesonderten Termin im Rahmen des BEIZE-Rücknahmekonzeptes und richtet sich an Saatguthersteller und -behandler. Weitere Informationen: www.rigk.de |
RIGK Gesellschaft zur Rückführung industrieller und gewerblicher Kunststoffverpackungen mbH, Wiesbaden
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