31.05.2006 | Lesedauer: ca. 4 Minuten |
Der Scholz AG (www.scholz-ag.de) ist mittels zweier Großversuche unter wissenschaftlicher Begleitung der Nachweis gelungen, dass die Quoten der Altfahrzeugverordnung durch Shreddern der Fahrzeuge und einer nachgeschalteten Post-Shreddertechnologie (PST) einhaltbar sind. Das Unternehmen führte parallel gleich zwei Großversuche mit jeweils 504 (ohne Motor/Getriebe) bzw. 225 Altfahrzeugen (mit Motor/Getriebe) durch. Am Versuch beteiligt waren Vertreter der Automobilindustrie, Shredderbetreiber, unabhängige Sachverständige und Vertreter von Behörden. Die wissenschaftliche Begleitung sowie die Ausarbeitung der Massebilanzen wurde durch die TU Bergakademie Freiberg geleistet. Damit sei nach Auskunft von Oliver Scholz, Vorstand der Scholz AG, gewährleistet gewesen, dass alle nach der Altfahrzeugverordnung Verpflichteten an den Großversuchen beteiligt gewesen seien. In einem ersten Schritt wurde das jeweilige Fahrzeugleergewicht mittels der vorliegenden Verwertungsnachweise ermittelt. Damit konnte das bereits in Großversuchen in den Niederlanden und Großbritannien ermittelte Fahrzeugleergewicht von etwa 900 kg weitestgehend bestätigt werden. Überraschend war jedoch für alle Beteiligten, dass die Masse der vordemontierten Teile ungewöhnlich hoch war. So ergab sich bei Versuch 1 (Altfahrzeuge ohne Motor/Getriebe) ein Anteil von 38,5 % der theoretischen Altfahrzeugmasse und bei Versuch 2 (Altfahrzeuge mit Motor/Getriebe) ein Anteil von 17,3 % der theoretischen Altfahrzeugmasse. Nach übereinstimmender Ansicht der Versuchsteilnehmer ist die Hauptursache dieser hohen Vordemontageleistung in den enorm gestiegenen Rohstoffpreisen zu suchen. So haben sich beispielsweise allein die Stahlschrott- und Kunststoffpreise in den letzten Jahren deutlich nach oben entwickelt. Durch Verkauf ausgebauter Bauteile, die jedoch nicht einer Verwendung zugeführt werden, wird bei der Demontage eine höhere Wertschöpfung erzielt. Dies veranlasste die Versuchsteilnehmer einstimmig dazu, den hohen Vordemontageanteil als „stofflich verwertet“ einzustufen. Den Demontagebetrieben sei es aber in der Praxis nicht möglich, die einzelnen Teile zu verwiegen und einzelnen Stoffströmen zuzuordnen. Um die ab 1.1.2006 geforderten Verwertungsquoten nachzuweisen und damit auch das Monitoring sicher zu stellen, wurden nach dem Shreddern die erzeugten Fraktionen Shredderschwerfraktion und Shredderleichtfraktion in der von der Scholz-Gruppe errichteten Post-Shredder-Anlage in Leipzig-Espenhain aufbereitet. Die hierbei erzeugten Fraktionen können bereits jetzt entweder einer stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt werden. Beispielsweise wurde für den hohen Anteil an der mineralischen Fraktion aus der Shredderleichtfraktion in der Zwischenzeit ein Einsatz als Deponieersatzbaustoff gefunden. Nach Abschluss der Aufbereitung in der PST am Standort Leipzig-Espenhain wurde für Versuch 1 (Altfahrzeuge ohne Motor/Getriebe) demnach eine Gesamtverwertungsquote von 93,7 % (86,4 % stofflich, 7,3 % energetisch) sowie für Versuch 2 (Altfahrzeuge mit Motor/Getriebe) eine Gesamtverwertungsquote von 92,1 % (83,7 % stofflich, 8,4 % energetisch) erreicht. Damit werden mittels der installierten PST am Standort Leipzig-Espenhain die seit 1.1.2006 geforderten Quoten aus der Altfahrzeugverordnung deutlich übererfüllt. Des Weiteren konnte nachgewiesen werden, dass der beim Demontagebetrieb durchzuführende Nachweis des Ausbaus von mindestens 10 % nichtmetallischer Bauteile (bezogen auf das Fahrzeugleergewicht) nicht notwendig ist. Gemeinsam mit Shredderbetreibern und der anschließenden Post-Shredder-Technologie in Leipzig-Espenhain ist es nun möglich, Alternativen einzuschlagen. Der in der PST erzeugte hohe mineralische Anteil von mehr als 6 % bei beiden Versuchen (bezogen auf das Fahrzeugleergewicht), der das Glas der Altfahrzeuge fast vollständig enthält, sollte neben der hohen nachgewiesenen Vordemontageleistung ausreichen, um auf weitere Nachweise und Dokumentationen beim Demontagebetrieb verzichten zu können. Bereits im September 2005 hat die LAGA beschlossen, dass solche Alternativen möglich sind. Die Scholz AG hat sich weitere hohe Ziele vorgenommen, so sollen auch die restlichen Fraktionen, also beispielsweise die verbleibenden kunststoffhaltigen Fraktionen, für die es noch keine sichere stoffliche Verwertung gibt, weiter aufbereitet werden. Die Motivation hierzu kommt allerdings aus der erwarteten Wertschöpfung. Deshalb ist aus Sicht der Unternehmensverantwortlichen kein Festhalten an „Verwertungsquoten“ innerhalb der EU-Richtlinie und Altfahrzeugverordnung notwendig. „Wir erreichen eine hohe Ressourceneffizienz, weil die erzeugten Sekundärrohstoffe einen Markt haben. Je höher die Energie- und Rohstoffpreise sind, desto attraktiver wird es am Standort Deutschland, aus hoch veredelten Produkten die Rohstoffe zurück zu gewinnen,“ kommentierte Oliver Scholz die zukünftigen Bemühungen des Konzerns. „Letztendlich arbeiten wir in einer Branche, die zu massiven Einsparungseffekten hinsichtlich der Primärressourcen beiträgt, deshalb brauchen wir keine unnötigen Reglementierungen und Dokumentationspflichten.“ Oliver Scholz bestätigte jedoch, dass die Investitionsentscheidung zum Bau einer Post-Shreddertechnologie durch den Erlass der Verwertungsquoten gefallen wäre. Jedoch habe die Marktentwicklung gezeigt, dass der immer weiter zunehmende Export von Altfahrzeugen auch zeigen würde, dass die Rohstoffe auf dem Weltmarkt attraktiv wären. Deshalb sei man innerhalb der Scholz AG froh, dass die Anlage in Espenhain nicht nur für die Aufbereitung der Shredderleichtfraktion aus Altfahrzeugen geeignet sei. |
Scholz AG, Essingen
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