| 05.03.2003 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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In der Ankündigung des Bundesumweltministeriums, das Pflichtpfand auf Milch- und Milchmisch-Getränke auszuweiten, sieht der IK Industrieverband Kunststoffverpackungen e. V. (www.ik-verband.de) die Gefahr, dass die zur praktikableren Ausgestaltung der Pfandregelung für Einweg-Getränkeverpackungen notwendige Novellierung der Verpackungsverordnung in eine Sackgasse gerät.
„Völlig überraschend werden zahlreiche neue und grundsätzliche Fragen aufgeworfen, die den Novellierungsprozess hoffnungslos überfrachten. Weil ökologisch nicht zielführend und auch aus hygienischen Gründen nicht vertretbar, lehnen wir die Einbeziehung von Milchverpackungen in die Pfandpflicht ab“, kommentiert Michael Rathje, Hauptgeschäftsführer des IK, das Vorhaben des Bundesumweltministeriums. Ein Pflichtpfand auf Milch- und Milchmisch-Getränke würde weit über die geltende Verpackungsverordnung hinausreichen, in der die Einhaltung einer Mehrwegquote ausschließlich für „pasteurisierte Konsummilch“ gefordert wird. Abgesehen von der noch offenen Definition für Milchmischgetränke, liegen für deren Verpackungen bislang keine belastbaren Untersuchungsergebnisse über ihre 'ökologische Vorteilhaftigkeit' (das Kriterium für die Pfandbefreiung) vor. Die Umsetzung einer Pfandpflicht für Milch- und Milchmisch-Getränke wirft darüber hinaus die Frage nach der Erfüllung der Hygieneanforderungen auf. Weil gerade bei Milchprodukten die Gefahr der Verkeimung außerordentlich hoch ist, müsste den Verbrauchern ein Spülen vor der Rückgabe empfohlen werden, was ökologisch nachteilig wäre und daher vermieden werden sollte. Der IK-Verband wird sich auf Bundes- wie auf Länderebene für eine zügige Novellierung der Verpackungsverordnung mit dem Ziel einsetzen, die Ungereimtheiten der bestehenden Regelung für Getränkeverpackungen auszumerzen und eine auch in der Zukunft belastbare Basis für eine verbraucherfreundliche Rückgabe- und Pfandregelung zu schaffen. |
IK - Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V., Bad Homburg
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