30.05.2003 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
Recycelte PET-Seifen- und Reinigungsmittelflaschen sind für den Lebensmittelkontakt unbedenklich, sofern sie mittels der „Solid-State Polymercondensation“ (SSP) aufbereitet werden. Dies haben Untersuchungen der Deutschen Gesellschaft für Kunststoff-Recycling mbH (DKR, www.dkr.de) in Zusammenarbeit mit der schweizerischen Bühler AG (www.buhlergroup.com), dem Verpackungshersteller Amcor Ltd. (www.amcor.com) und dem Fraunhofer Institut Verfahrenstechnik und Verpackung (IVV, www.ivv.fraunhofer.de) ergeben. Getestet wurden 300 Kilogramm gebrauchte Nichtlebensmittelflaschen aus PET aus dem gesamten Bundesgebiet.
Bei den Tests wurden die PET-Flaschen zu Mahlgut (Flakes) verarbeitet. Um die Reinigungsleistung des Aufbereitungsverfahrens unter „Worst-Case“-Bedingungen zu untersuchen, wurde ein Teil des Materials gezielt verunreinigt. Das Gemisch enthielt in einer absichtlich überhöhten Konzentration Substanzen, die sonst in Non-Food-Flakes in deutlich geringeren Mengen typischerweise vorkommen. Die verunreinigten Flakes wurden nach dem Bühler Bottle-to-Bottle-Verfahren zu Regranulaten verarbeitet und mittels SSP-Verfahren nachbehandelt. Aus diesem Material stellte Amcor in Belgien neue 0,5 Liter-Flaschen mit verschieden hohem Regranulatanteil her. Das IVV ermittelte anhand von Regranulatproben die Reinigungseffizienz des Verfahrens. Zudem hat das Institut die aus dem Recyclingmaterial hergestellten Flaschen auf eine eventuelle Abgabe unerwünschter Stoffe an das Füllgut hin untersucht. Selbst bei den Flaschen aus 100 Prozent Regranulat ließen sich keine Substanzen aus dem Verunreinigungs-Cocktail nachweisen. Mit dem Unbedenklichkeitsnachweis habe die DKR gezeigt, dass sich PET-Flaschen aus Sammlungen des Dualen Systems nach dem Wegfall der Einweggetränkeflaschen durch das Pflichtpfand prinzipiell auch für das hochwertige Bottle-to-Bottle-Recycling eigneten, fasst die DKR die Ergebnisse in einer Mitteilung zusammen. Laut Vorgaben des Bundesinstituts für Risikobewertung – vormals Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) – dürfen PET-Flaschen für den Lebensmittelsektor maximal ein Prozent Regranulat enthalten, das aus PET-Verpackungen für Non-Food-Produkte gewonnen wurde. Auf Grund der Testergebnisse ist diese Regelung aus Sicht der DKR an die technische Entwicklung anzupassen. In der transparenten PET-Flaschenfraktion des Dualen Systems (www.gruener-punkt.de) fanden sich bisher zwischen drei und acht Prozent solcher Nichtlebensmittelflaschen. |
Deutsche Gesellschaft für Kunststoff-Recycling mbH, Köln
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