16.07.2003 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Folien aus Polyester bzw. PET verfügen über eine ausgezeichnete Temperaturstabilität und chemische Resistenz. Sie werden daher insbesondere in der Pharmazie und Medizin sowie im Lebensmittel- und Konsumbereich eingesetzt. Die Gütegemeinschaft ungereckte PET-Folien e.V. (www.pet-films.com) wurde 1998 mit dem Ziel gegründet, bei der Herstellung von Folien in diesen sensiblen Bereichen besonders hohe Qualitätsstandards zu sichern. Die speziellen Güte- und Prüfbestimmungen, die für die Produktion von ungereckten Polyester-Folien (uPET-Folien) für Lebensmittelverpackungen gelten, wurden jetzt in wesentlichen Teilen ergänzt und aktualisiert. uPET-Folien für Lebensmittelverpackungen werden entweder aus Original-Rohstoffen (Polyester und/oder Copolyester) hergestellt – oder aus Rohstoffen, denen gleich gestellte Recyclate beigemischt wurden. Für Recyclate wurden jetzt ganz konkrete Vorgaben erarbeitet: So dürfen ausschließlich Recyclate aus lebensmittelrechtlich zugelassenen Kunststoffen beigemischt werden, deren Zusammensetzung bekannt ist und die den Positivlisten der EU-Richtlinie 2002/72/EG entsprechen. Dies machte im Umkehrschluss einen weiteren Schritt erforderlich: Bei Rohstoffen, denen Recyclate beigemischt werden, werden jetzt auch weitergehende Untersuchungsmethoden wie z.B. der Challenge-Test verlangt. Dadurch soll eine Kontamination durch Mykotoxine und Endotoxine ausgeschlossen werden. Durch ein spezielles Qualitätssicherungssystem in jedem Glied der Produktionskette muss bei dem RAL-Gütezeichen (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., www.ral.de) für uPET-Folien eine Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe bis hin zu den Ausgangssubstanzen gewährleistet sein. Für den Einsatz von Additiven und Pigmenten gelten einschlägige deutsche und europäische Verordnungen wie z.B. die Reinheitsanforderung auf Basis der BgVV-Empfehlungen (Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, Berlin, seit November 2002 Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)) sowie die Entschließung AP 89-1 des Europarates. Bei der Produktion von uPET-Folien, die einem ständigen Lebensmittelkontakt ausgesetzt sind, ist in punkto Hygiene insbesondere auch darauf zu achten, dass eine Verunreinigung durch Mikroorganismen und Fertigungsrückstände ausgeschlossen ist. Weiterhin sind die erforderlichen technischen Werte z.B. im Hinblick auf Foliendicke, Zugfestigkeit und Reißdehnung unbedingt einzuhalten. Voraussetzung für die Verleihung und Führung des RAL-Gütezeichens für uPET-Folien ist eine erfolgreich absolvierte Erstprüfung. Der Gütezeichenbenutzer sorgt anschließend durch kontinuierliche Eigenkontrollen für eine Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen und damit für eine ordnungsgemäße Fertigung seiner Erzeugnisse. Nachweise über die Überwachung der Roh- und Hilfsstoffe sowie über die Folienprüfung sind ebenfalls zu erbringen. Darüber hinaus werden zweimal im Jahr unangemeldete Überwachungsprüfungen durch ein extern beauftragtes, neutrales Prüfinstitut durchgeführt: Die Prüfung umfasst die Entnahme von ungereckten Polyester-Folien aus der Produktion des Gütezeichenbenutzers sowie die Kontrolle aller Ergebnisse der Eigenüberwachung, heißt es in einer Mitteilung des RAL. |
Gütegemeinschaft ungereckte PET-Folien e.V., Frankfurt/Main
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