| 05.10.2026, 10:44 Uhr | Lesedauer: ca. 4 Minuten |
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Acht Wirtschafts- und Branchenverbände wenden sich gegen ein nach ihren Angaben geplantes beschleunigtes Verfahren zur Einführung einer neuen Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen. Nach Informationen der Verbände beabsichtigt das Bundesministerium der Finanzen, eine entsprechende Formulierungshilfe kurzfristig als Änderungsantrag in das laufende Verfahren zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 einzubringen. Die Verbände fordern stattdessen ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren mit Ressortabstimmung, Folgenabschätzung, Kabinettsbefassung und regulärer parlamentarischer Beratung. Zu den Unterzeichnern des Schreibens vom 2. Oktober 2026 gehören der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V., die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V., die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, der Handelsverband Deutschland - HDE e.V., die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V., der Markenverband e.V., Plastics Europe Deutschland e.V. sowie der VDMA-Fachverband Kunststoff- und Gummimaschinen. Adressatin ist die Chefin des Bundeskanzleramtes, Nina Warken. Verfahrenskritik an geplanter Einführung Nach Darstellung der Verbände soll die neue Verbrauchsteuer ohne vorherige Beteiligung der fachlich betroffenen Bundesministerien und ohne erneute Befassung des Bundeskabinetts mit dem konkreten Regelungstext in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Die Unterzeichner sehen darin ein ungewöhnliches Vorgehen, da neue Verbrauchsteuern bislang grundsätzlich in eigenständigen Gesetzgebungsverfahren behandelt worden seien. Sie fordern, einen vollständigen und begründeten Gesetzentwurf vorzulegen, die zuständigen Ressorts einzubeziehen und die wirtschaftlichen, administrativen und ökologischen Auswirkungen vorab zu prüfen. Dazu zählen aus Sicht der Verbände insbesondere der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, der Personal- und IT-Bedarf der Zollverwaltung sowie mögliche Folgen für Materialsubstitution, Verpackungsgewicht, Recyclingfähigkeit und Treibhausgasemissionen. Zudem solle der Nationale Normenkontrollrat in die Bewertung des Erfüllungsaufwands einbezogen werden. Einnahmeziel von rund 1,26 Milliarden Euro Die Bundesregierung hatte am 6. Juli 2026 den Entwurf des Bundeshaushalts 2027 und das Haushaltsbegleitgesetz 2027 beschlossen. Nach Angaben der Verbände sieht die Finanzplanung vor, mit einer Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen dauerhaft Einnahmen in Höhe des deutschen EU-Kunststoff-Eigenmittelbeitrags zu erzielen. Im Haushaltsentwurf sei hierfür ein Negativtitel von 1,261 Milliarden Euro für die Abführung an die EU ausgewiesen, jedoch kein entsprechender Einnahmetitel. Die Verbände weisen darauf hin, dass beim Kabinettsbeschluss zentrale Ausgestaltungsfragen der Steuer noch offen gewesen seien. Dazu zählen Steuergegenstand und Steuerschuldner, Bemessungsgrundlage und Tarif, mögliche Ausnahmen und ökologische Differenzierungen, die Behandlung von Importen sowie Erhebungs-, Nachweis- und Kontrollverfahren. Aus ihrer Sicht kann der damalige Kabinettsbeschluss daher nicht als Zustimmung zu einem konkreten Steuergesetz gewertet werden. Bürokratie- und Vollzugskosten im Fokus Zur wirtschaftlichen Belastung verweisen die Verbände auf ein Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes zu ökonomischen Instrumenten für Verpackungen. Für eine allgemeine Verpackungssteuer werden darin administrative Belastungen für Unternehmen untersucht. Die Verbände leiten daraus für eine Kunststoffverpackungssteuer mögliche Bürokratiekosten von mindestens 600 Millionen Euro pro Jahr ab. Dieser Wert ist eine Schätzung der Unterzeichner und keine amtlich festgestellte Größe. Zusätzlich rechnen die Verbände mit erheblichem Personal- und IT-Aufwand bei der Bundeszollverwaltung. Je nach Ausgestaltung des Kreises der Steuerschuldner könnten nach ihrer Einschätzung rund 2.000 zusätzliche Beschäftigte erforderlich werden. Eine belastbare Personalbedarfsberechnung sei jedoch erst möglich, wenn Steuerschuldnerkreis, Anmeldeverfahren, Prüfpflichten und IT-Unterstützung feststehen. Die Verbände fordern deshalb, neben dem erwarteten Bruttoaufkommen auch die staatlichen Erhebungskosten zu ermitteln, um den tatsächlichen Nettoertrag bewerten zu können. Kritik an möglicher ökologischer Fehlsteuerung Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme betrifft die ökologische Wirkung einer ausschließlich auf Kunststoffverpackungen erhobenen Steuer. Das Umweltbundesamt untersucht in der Studie "Texte 87/2025" verschiedene ökonomische Instrumente zur Verringerung des Verpackungsverbrauchs sowie zur Stärkung von Kunststoffrecycling und Rezyklateinsatz. Die Verbände sehen darin Hinweise auf das Risiko, dass eine einseitige Verteuerung von Kunststoff zu Ausweichbewegungen in andere Verpackungsmaterialien führen könnte. Nach ihrer Argumentation können solche Substitutionen in einzelnen Anwendungen zu schwereren Verpackungen, höherem Ressourcenverbrauch, zusätzlichen Treibhausgasemissionen oder schlechterer Recyclingfähigkeit führen. Genannt werden unter anderem Materialverbunde wie kunststoffbeschichtete Papierverpackungen. Die Verbände folgern daraus, dass die ökologische Wirkung einer Kunststoffverpackungssteuer vor einer gesetzlichen Umsetzung umfassend untersucht werden sollte. Ökomodulierung als vorgeschlagene Alternative Als Alternative verweisen die Verbände auf eine materialneutrale Ökomodulierung von Lizenzentgelten für Verpackungen. Dabei würden finanzielle Anreize an ökologische Kriterien wie Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz geknüpft, anstatt ein bestimmtes Verpackungsmaterial pauschal zu belasten. Die Unterzeichner beziehen sich dabei auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene stärkere finanzielle Differenzierung nach ökologischen Kriterien und fordern eine zügige Umsetzung. Aus ihrer Sicht könnte ein solcher Ansatz zielgerichteter auf recyclinggerechtes Design und den Einsatz von Rezyklaten wirken und zugleich materialbedingte Ausweichreaktionen vermeiden. Die Verbände sprechen sich damit sowohl gegen die von ihnen dargestellte Ausgestaltung des Vorhabens als auch gegen ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren aus. Sollte die Bundesregierung an einer neuen Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen festhalten, fordern sie ein eigenständiges Verfahren mit vollständiger Folgenabschätzung, Ressortbeteiligung, Kabinettsentscheidung und parlamentarischer Beratung. Webseiten der genannten Verbände: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V. www.bde.de Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. www.bve-online.de BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft www.bdz.eu Handelsverband Deutschland - HDE e.V. www.einzelhandel.de IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. www.kunststoffverpackungen.de Markenverband e.V. www.markenverband.de Plastics Europe Deutschland e.V. www.plasticseurope.org/de VDMA-Fachverband Kunststoff- und Gummimaschinen www.vdma.org |
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