| 26.03.2008 | Lesedauer: ca. 3 Minuten |
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Laut einer Mitteilung der Helios GmbH (www.helios-systems.de) hat das Deutsche Bundespatentgericht in letzter Instanz (Aktenz. 8W(pat)3/04) das, so im Rechtsdeutsch, "durch Mann & Hummel, Ludwigsburg, angegriffene Deutsche Patent Nr. DE 198 48 140 von Helios, Rosenheim, nach 8-jährigem Rechtsstreit mit einer nur marginalen Einschränkung aufrecht erhalten". Das Patent betreffe eine von Helios im Jahre 1998 entwickelte Vorrichtung für druckluftbetriebene Granulattrockner, wie sie mittlerweile zu tausenden weltweit erfolgreich in der Kunststoffverarbeitung im Einsatz seien. Das Unternehmen will rückwirkend ab 1999 gegen alle Patentverletzer in Europa und USA vorgehen. "Derzeit", so Geschäftsführer Klaus Wilhelm, "sind die Patentanwälte dabei, infrage kommende Produkte auf das Maß der Patentverletzungen zu prüfen. Dann werden wir auf die Unternehmen zugehen, um möglichst einvernehmliche Regelungen für die Vergangenheit und die Zukunft zu finden". Dies betreffe ausschließlich Hersteller von druckluftbetriebenen Granulattrocknern und deren Händler. Der Hintergrund Die Mann + Hummel GmbH (www.mann-hummel.com) hatte nach Angaben ihres Patentanwalts im September 2000 gegen das im Juni 2000 an Helios erteilte Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) Einspruch eingelegt, dem in erster Instanz im Dezember 2003 stattgegeben wurde. Daraufhin, am 2. Januar 2004, hat Helios beim Bundespatentamt Beschwerde eingelegt. Am 21. Januar 2008 habe das Bundespatentgericht das Patent mit Einschränkungen aufrecht erhalten. Der Patentanwalt legt Wert auf die Feststellung, das das Einlegen eines "vorbeugenden Einspruchs", wie nach der Helios-Patentanmeldung geschehen, durchaus üblich sei, um "eigene Gestaltungsspielräume bezüglich einer potenziellen künftigen Nutzung technischer Lösungen zu sichern". Damit sei noch kein Patentstreit ausgelöst. Es sei noch nicht entschieden, ob Mann + Hummel (oder ein anderer Wettbewerber zu Helios, Anmerk. d. Red.) die nun gültige Fassung des Patents verletzt habe. Das werde jetzt erst untersucht. Insofern scheinen die Stellungnahmen von Helios und Mann + Hummel nicht so weit auseinander zu liegen: Beide wollen zunächst prüfen, in weit bestehende oder seit Patenterteilung vertriebene Produkte das Patent in ihrer aktuellen Fassung berühren, und dann entscheiden wie es weiter geht. Wenn zwei Seiten den gleichen Sachverhalt beurteilen, können sie sicher zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen kommen. Die Lösung wird aber wohl in der Zahlung von Lizenzgebühren in verhandelbarer Höhe für die zurückliegenden Jahre liegen, um einen echten Patentstreit durch womöglich mehrere Instanzen zu vermeiden. Für aktuelle oder kommende Produkte werden die Wettbewerber vermutlich versuchen, mit konstruktiven Änderungen ihrer Geräte am Helios-Patent vorbei zu kommen. Für übereilte Aktionen besteht kein Anlass: Deutsche Patente haben eine Laufzeit von 20 Jahren ab Erteilung. Warum allerdings ein Gericht mehr als vier Jahre für die Beurteilung eines nicht durch extreme Komplexität gekennzeichneten Sachverhalts benötigt, das bleibt ein Geheimnis. |
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