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04.11.2005 | Lesedauer: ca. 2 Minuten    

IK: Französisches Verbot konventioneller Kunststoff-Tragetaschen nur schwer realisierbar

Für ein Verbot konventioneller Kunststoff-Tragetaschen und -verpackungen hat sich das französische Parlament bei der Überprüfung eines Gesetzes über die künftige landwirtschaftliche Orientierung kürzlich ausgesprochen. Im französischen Staatsgebiet soll dafür ab 2010 nur noch biologisch abbaubares Kunststoffmaterial zugelassen, verkauft oder verteilt werden. Anfang November wird auch der französische Senat das Thema behandeln.

Der IK Industrieverband Kunststoffverpackungen e. V. (www.kunststoffverpackungen.de) befasst sich seit langem mit dem Einsatz abbaubarer Kunststoffe. Er sieht den überraschenden französischen Vorstoß kritisch und hält ihn für wenig realitätsbezogen.

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Der bereits 1996 eingerichtete Arbeitskreis Bioplastics des IK hat zu der Thematik soeben ein Positionspapier „Kunststoffprodukte aus Bioplastics – Chancen und Potentiale –“ verabschiedet. Darin wird das Für und Wider eines verstärkten Einsatzes abbaubarer Kunststoffverpackungen erörtert.

Der IK sieht keinen grundsätzlichen Unterschied zwischen fossilen und nachwachsenden Rohstoffen. Beide liefern die zur Herstellung von Kunststoffen erforderlichen Kohlenwasserstoffverbindungen und aus beiden Rohstoffarten lassen sich sowohl biologisch abbaubare wie auch nicht abbaubare Verpackungen herstellen.

Für abbaubare Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen sprechen die Einsparung fossiler Rohstoffe, insbesondere von Mineralöl, die Förderung der Landwirtschaft und Aspekte des Ökomarketing.

Andererseits wird die häufig anzutreffende Vorstellung, Polymere aus nachwachsenden Rohstoffen seien schon von Natur aus umweltfreundlicher, durch Ökobilanzen nicht bestätigt. Bei ihrer Kompostierung belasten sie die Atmosphäre stärker als bei der Verbrennung in Müllkraftwerken. Umweltexperten sprechen sich daher sogar gegen eine Kompostierung biologisch abbaubarer Kunststoffverpackungen aus. Auch das so genannte Litterproblem wird durch sie nicht gelöst.

Gemäß EU-Verpackungsrichtlinie 94/62 kann keiner Verpackung der Marktzugang verwehrt werden, die den von der EU-Kommission anerkannten „Grundlegenden Anforderungen“ dieser Richtlinie entsprechen. Die heute verwendeten herkömmlichen Kunststoffverpackungen erfüllen die in CEN-Normen definierten Anforderungen. Ihr Einsatz kann durch nationale Maßnahmen daher nicht beschränkt werden.

Darüber hinaus wäre die ausschließliche Zulassung abbaubarer Kunststoffverpackungen in einem EU-Land ein Technisches Handelshemmnis und damit unzulässig.

Der Einsatz biologisch abbaubarer Kunststoffe im Verpackungsbereich ist derzeit in Deutschland mit jährlich rund 15.000 Tonnen im Vergleich zum Gesamtverbrauch von mehr als zwei Millionen Tonnen noch verschwindend gering. Ob in der verbleibenden Frist bis zu der in Frankreich geforderten Umstellung entsprechende Produktionskapazitäten aufgebaut werden könnten, ist äußerst fraglich.

Der geringe Einsatz von Bioplastics im Verpackungswesen beruht darauf, dass sie zumeist teurer sind als herkömmliche Kunststoffe. Bei einer Umstellung hätten die Verbraucher Mehrkosten zu tragen. Sowohl Umweltargumente wie juristisch-formale und wirtschaftliche Gründe sprechen daher gegen den ausschließlich landwirtschaftspolitisch motivierten Eingriff in den Markt.

IK - Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V., Bad Homburg

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