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28.05.2018, 14:52 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten    

EU-Kommission: Neue Vorschriften zur Verringerung der Meeresabfälle

Die Menge an schädlichem Plastikmüll in den Ozeanen und Meeren wächst ständig. Um dagegen vorzugehen, hat die Europäische Kommission heute neue Vorschriften vorgeschlagen, die für die gesamte EU gelten sollen. Im Visier sind die zehn Einwegprodukte aus Kunststoff, die in Europa am häufigsten an den Stränden und in den Meeren gefunden werden, sowie Fischfanggeräte, die im Meer verloren gegangen sind oder zurückgelassen wurden.

Zusammen entfallen auf sie 70 Prozent aller Abfälle im Meer. Die neuen Vorschriften sind den Angaben zufolge verhältnismäßig und darauf zugeschnitten, optimale Ergebnisse zu erzielen. Dies bedeute, dass für die verschiedenen Produkte unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden sollen. Wenn erschwingliche Alternativen zur Verfügung stehen, sollen die Einwegkunststoffprodukte vom Markt genommen werden. Bei Produkten, für die es noch keine offensichtlichen Alternativen gibt, liege der Schwerpunkt auf der Eindämmung ihres Verbrauchs durch entsprechende Maßnahmen der Mitgliedstaaten, auf Vorgaben für ihre Gestaltung und Kennzeichnung und auf der Verpflichtung der Hersteller zur Abfallbewirtschaftung und zu Säuberungsaktionen. Mit den neuen Vorschriften will Europa auf dem Weg zur Lösung dieses weltweiten Problems mit gutem Beispiel vorangehen.

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Die neuen Vorschriften sehen konkret Folgendes vor:
  • Verbot von Kunststoff in bestimmten Produkten: Wenn erschwingliche Alternativen zur Verfügung stehen, werden die Einwegkunststoffprodukte vom Markt genommen. Das Vermarktungsverbot soll für Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff gelten, die vollständig aus umweltfreundlicheren Materialien hergestellt werden müssen. Einweggetränkebehälter, die Kunststoff enthalten, werden nur dann zugelassen, wenn ihre Deckel und Verschlüsse an ihnen befestigt sind.
  • Zielvorgaben für die Verbrauchsminderung: Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass weniger Lebensmittelverpackungen und Getränkebecher aus Kunststoff verwendet werden. Dies können sie erreichen, indem sie nationale Ziele für die Verbrauchsminderung festsetzen, die Verfügbarkeit alternativer Produkte in den Geschäften verbessern oder sicherstellen, dass Einwegkunststoffprodukte nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
  • Verpflichtungen für die Hersteller: Die Hersteller werden zur Deckung der Kosten für die Abfallbewirtschaftung und die Säuberung der Umwelt sowie für Sensibilisierungsmaßnahmen herangezogen. Dies gilt für die folgenden Kunststoffprodukte: Behälter, Tüten und Folienverpackungen für Lebensmittel (z.B. für Chips und Süßigkeiten), Getränkeflaschen und -becher, Tabakerzeugnisse mit Filtern (z.B. Zigarettenstummel), Feuchttücher, Luftballons und leichte Kunststofftragetaschen. Die Industrie soll auch Anreize erhalten, für diese Produkte weniger umweltschädliche Alternativen zu entwickeln.
  • Zielvorgaben für die Sammlung: Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, bei Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff bis zum Jahr 2025 eine Sammelquote von 90 Prozent zu erreichen, zum Beispiel durch Pfandsysteme.
  • Kennzeichnungsvorschriften: Auf bestimmten Produkten muss in klarer, standardisierter Weise angegeben werden, wie sie zu entsorgen sind, welches die negativen Umweltauswirkungen des Produkts sind und dass das Produkt Kunststoff enthält. Dies wird für Hygieneeinlagen, Feuchttücher und Luftballons gelten.
  • Sensibilisierungsmaßnahmen: Die Mitgliedstaaten werden dazu verpflichtet, die Verbraucher für die negativen Auswirkungen des achtlosen Wegwerfens von Einwegkunststoffprodukten und Fischfanggeräten sowie für die verfügbaren Wiederverwendungssysteme und die Abfallbewirtschaftungsmöglichkeiten für alle diese Produkte zu sensibilisieren.

Für Fischfanggeräte‚ auf die 27 Prozent der gesamten Strandabfälle entfallen, beabsichtigt die Kommission, den bestehenden politischen Rahmen durch Systeme der Herstellerverantwortung für Fanggeräte mit Kunststoffanteil zu ergänzen. So werden Hersteller kunststoffhaltiger Fanggeräte die Kosten für das Einsammeln der Abfälle aus den Hafenauffangeinrichtungen sowie den Transport und die Behandlung dieser Abfälle übernehmen müssen. Sie sollen auch die Kosten für Sensibilisierungsmaßnahmen tragen.

Die Vorschläge der Kommission werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt. Die Kommission fordert die anderen Institutionen auf, dieses Dossier prioritär zu behandeln und den Europäern noch vor der Europawahl im Mai 2019 greifbare Ergebnisse zu präsentieren.

Weitere Informationen: www.ec.europa.eu

Europäische Kommission, Brüssel, Belgien

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