| 01.10.2024, 13:02 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Die Covestro AG hat heute eine Investorenvereinbarung mit bestimmten Gesellschaften der Adnoc-Gruppe, darunter Adnoc International Limited („Adnoc International“) und deren Tochtergesellschaft Adnoc International Germany Holding AG („Bieterin“), unterzeichnet. Die Investorenvereinbarung sieht unter anderem vor, dass die Bieterin ein öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der Covestro zu einem Preis von 62,00 Euro abgeben wird. Gleichzeitig haben der Vorstand und der Aufsichtsrat von Covestro heute beschlossen, dass bei Vollzug der Transaktion das Grundkapital der Gesellschaft um zehn Prozent (18.900.000 Aktien) erhöht wird und dass die neuen Aktien bei und vorbehaltlich des Vollzugs unter vereinfachtem Ausschluss des Bezugsrechts an die Bieterin gegen Zahlung eines Preises je Aktie in Höhe des Angebotspreises, d.h. auf Basis des Angebotspreises von 62,00 Euro, in Höhe von insgesamt 1,17 Mrd. Euro ausgegeben werden. Die Bieterin beabsichtigt, den Covestro-Aktionären ein Barangebot in Höhe von 62,00 Euro je Aktie zu unterbreiten. Dieser Preis impliziert einen Eigenkapitalwert von Covestro in Höhe von rund 11,7 Milliarden Euro und entspricht einer Prämie von rund 54 Prozent auf den unbeeinflussten Schlusskurs vom 19. Juni 2023, dem Tag vor der ersten Presseberichterstattung über eine mögliche Transaktion, und einer Prämie von 21 Prozent auf den Schlusskurs vom 23. Juni 2024, dem letzten Kurs vor Bekanntgabe des Beginns der Confirmatory Due Diligence und der Aufnahme konkreter Verhandlungen durch Covestro. Das Angebot steht unter dem Vorbehalt einer Mindestannahmequote von 50 Prozent plus einer Aktie und der üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich fusionskontrollrechtlicher, außenwirtschaftsrechtlicher und beihilferechtlicher Genehmigungen der EU. Nach eingehender Prüfung begrüßen und unterstützen Aufsichtsrat und Vorstand von Covestro das angekündigte Übernahmeangebot der Bieterin. Sie werden die Angebotsunterlage nach ihrer Veröffentlichung sorgfältig prüfen und gemäß § 27 WpÜG eine begründete Stellungnahme abgeben. Vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage gehen Vorstand und Aufsichtsrat von Covestro davon aus, dass sie den Aktionären der Gesellschaft die Annahme des Angebots empfehlen werden. Weitere Informationen: www.covestro.com, www.adnoc.ae |
Covestro AG, Leverkusen
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