| 13.03.2009 | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Die EU-Kommission hat am 12. März die Übernahme der Ciba Holding AG durch die BASF (www.basf.de) freigegeben. Die Freigabe enthält Auflagen zur Devestition einzelner Produktlinien und Produktionsanlagen und eine Lizenzierungsauflage. Die Auflagen umfassen einen Umsatz von weniger als 100 Millionen € (Basis: 2008). Entscheidung der US-Wettbewerbsbehörde steht noch aus Die Entscheidung der US-Wettbewerbsbehörde Federal Trade Commission (FTC) steht noch aus. Sie ist Voraussetzung für den Vollzug des Übernahmeangebots mit der Übertragung der Aktien auf die BASF und der Auszahlung des Angebotspreises an die Ciba-Aktionäre. Die BASF ist zuversichtlich, die Freigabe bis Ende März/Anfang April zu erhalten. Schweizer Übernahmekommission gewährt Vollzugsaufschub bis 9. April 2009 Auf Antrag der BASF hat die Schweizerische Übernahmekommission die Frist für den Vollzug der Transaktion um vier Wochen bis zum 9. April 2009 verlängert. Damit einher geht eine Verlängerung des Aktienhandels auf der so genannten zweiten Handelslinie. Die der BASF angedienten Ciba-Aktien können auf dieser Linie bis kurz vor dem Vollzugstag gehandelt werden. |
BASF SE, Ludwigshafen
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