06.12.2005 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
Die Europäische Kommission (www.europa.eu.int) hat gegen 16 Unternehmen Geldbußen von 290,71 Mio. EUR wegen der Beteiligung an einem illegalen Kartell auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff verhängt, das eindeutig gegen die Vorschriften des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft verstößt, die restriktive Absprachen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen untersagen (Artikel 81). Diese Kartell-Vereinbarungen bestanden darin, zwischen Wettbewerbern Preise und Umsatzquoten nach geographischen Gebieten festzusetzen, die Aufträge von Großkunden aufzuteilen, abgestimmte Angebote auf bestimmte Ausschreibungen zu organisieren und Informationen über ihren Umsatz auszutauschen und dies zum Nachteil des Wettbewerbs, ihrer Kunden und der Benutzer, um den Gewinn zu erhöhen. Industriesäcke aus Kunststoff dienen zur Verpackung zahlreicher, vor allem industrieller Produkte, aber auch für die Verbraucher bestimmter Produkte wie Rohstoffe, Düngemittel, landwirtschaftliche Produkte, Tiernahrungsmittel oder Baumaterial. Die Höhe der Geldbußen zeigt die Entschlossenheit der Kommission, gegen die Unternehmen vorzugehen, die sich an illegalen Kartellen beteiligen. Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte hierzu: „Kartelle gehörden zu den schwerwiegendsten Wettbewerbsverstößen und ich bin entschlossen, die Unternehmen zu bestrafen, die mit diesen Kartellen die Grundlage unserer Marktwirtschaft in Frage stellen und die Verbraucher schädigen. Der Geschäftsführung der Unternehmen muss unmissverständlich klar gemacht werden, dass ein solches Verhalten nicht akzeptabel ist.“ Nach unangemeldeten Kontrollen im Juni 2002 bei den Herstellern und der darauffolgenden Untersuchung ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass die Hersteller ihre Verkaufspreise in Deutschland, Benelux, Frankreich und Spanien teilweise seit mehr als zwanzig Jahren untereinander abgestimmt hatten. Die Kommission hat ihre Untersuchung auf der Grundlage von Informationen eingeleitet, die ihr von einem der Teilnehmer des Kartells, British Polythene Industries (BPI), im Rahmen der Kronzeugenregelung der Kommission in Kartellsachen (siehe IP/02/247 und MEMO/02/23) vorgelegt wurden. BPI wurde daraufhin die Geldbuße vollständig erlassen, da es der Kommission als erstes Unternehmen entscheidende Nachweise für das Bestehen des Kartells vorgelegt hat, die die Durchführung der Kontrollen ermöglichten. Zu den betroffenen deutschen Unternehmen gehören Nordenia International, Nordfolien, RKW , die JM Gesellschaft für industrielle Beteiligungen, Sachsa Verpackung und Bischof + Klein. |
EU-Kommission, Brüssel
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