07.05.2015, 09:47 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten |
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Die Kunststoffindustrie in Deutschland und Europa ist von der Sicherheit der Chemikalie Bisphenol A (BPA) in ihren Produkten überzeugt und hält neuerliche Verbotsforderungen für ungerechtfertigt. Verbraucher können BPA-basierte Produkte im Lebensmittelkontakt unbedenklich verwenden, wie der Verband PlasticsEurope betont. Zu diesem Schluss komme unter anderem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in einer umfassenden wissenschaftlichen Bewertung, die im Januar 2015 veröffentlicht wurde. Auch das in Deutschland für die Sicherheit von Lebensmitteln zuständige Bundesamt für Risikobewertung (BfR) bestätige die Unbedenklichkeit von BPA in den heutigen Lebensmittelkontakt-Anwendungen. Gleichwohl wollen nun die von der Partei Die Grünen/Bündnis90 geführten Verbraucherschutzministerien in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig Holstein ein deutschlandweites Verbot von BPA für Materialien erwirken, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Dem tritt PlasticsEurope entschieden entgegen. "Jede realistische Belastung mit BPA liegt deutlich unter dem von der EFSA konservativ festgelegten Sicherheitsgrenzwert. Dies zeigt, dass nationale Pauschalverbote ungerechtfertigt sind", so Verbandsvertreterin Jasmin Bird. "Die jetzt vorliegende EFSA-Bewertung sollte als Grundlage für eine konsistente und harmonisierte europäische Verordnung zur Lebensmittelsicherheit dienen, die von allen EU-Mitgliedstaaten respektiert wird." Ein Verbot von BPA im Lebensmittelkontakt könnte Experten zufolge dazu führen, dass Hersteller auf andere Stoffe ausweichen, deren Toxizität weniger gut bewertet ist. Das würde bedeuten, dass ein gut charakterisiertes und vernachlässigbares Risiko durch ein deutlich schlechter einschätzbares Risiko ersetzt würde. Sogenannte Niedrigdosiseffekte, vor allem solche, die nur bei niedrigen, nicht aber höheren Dosierungen nachgewiesen wurden, werden in Fachkreisen intensiv diskutiert. Studienberichte, welche die sogenannte Low-dose-Theorie stützen, seien von unabhängigen Behörden wiederholt als unzuverlässig für Risikobewertungen angesehen worden, insbesondere bei solchen, die sich auf Menschen beziehen. Auch aus Sicht des BfR seien bisher keine gesundheitsschädlichen Niedrigdosiseffekte von Bisphenol A verlässlich identifiziert worden, die die EFSA-Bewertungen in Frage stellen würden. Die EFSA habe die Unsicherheiten, die sich aus der Bewertung der Niedrigdosiseffekte ergeben haben, bei der Festlegung des Grenzwertes für eine lebenslange Aufnahme von BPA (Tolerable daily intake - TDI) mit berücksichtigt und bestätige kein Risiko für Verbraucher in den derzeitigen Verwendungen. Die Bewertung der EFSA zur Sicherheit von BPA gelte auch für ungeborene Kinder, Kleinkinder und Jugendliche. Die tatsächliche tägliche Aufnahmemenge von BPA liege deutlich unter dem neuen sicheren Grenzwert, den die Behörde zu Jahresbeginn festgelegt habe. Die derzeitige Exposition gegenüber dem Stoff sei demnach so niedrig, dass sie als sicher bewertet wird. Ebenso könne laut Neubewertung der EFSA auf Basis der derzeitigen Datenlage nicht darauf geschlossen werden, dass BPA ein endokriner Disruptor gemäß den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation (das Vorhandensein einer schädlichen Wirkung, das Vorhandensein einer endokrinen Aktivität sowie ein plausibler ursächlicher Zusammenhang zwischen beiden) ist, der das menschliche Hormonsystem negativ beeinflussen könnte. Die EFSA betonte, Grund für die Senkung des Sicherheitsgrenzwerts sei, dass erstmalig eine neue, differenziertere Methode zur Bewertung des Risikos von BPA eingesetzt worden sei. Die Herabsenkung stehe explizit nicht in Zusammenhang mit einem Aufkommen neuer gesundheitlicher Bedenken. Die Einschätzung der EFSA zu Bisphenol A werde von zahlreichen weiteren internationalen Behörden geteilt. Ende 2014 habe auch die US-Behörde für Lebensmittelsicherheit FDA erneut bekräftigt, dass BPA im Lebensmittelkontakt sicher sei. Weitere Informationen: www.plasticseurope.org |
PlasticsEurope, Brüssel, Belgien
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