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08.10.2019, 14:36 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten    

GKV: Verband kritisiert Kommissionsentscheidung zu Titandioxid

Die Europäische Kommission hat am 04. Oktober 2019 die Einstufung von pulverförmigem Titandioxid als Krebsverdachtsstoff nach der CLP-Verordnung ("Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Menschen durch Einatmen") im Rahmen der 14. Anpassung der Verordnung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (ATP) im Rahmen eines delegierten Rechtsaktes beschlossen. Pulverförmige Produkte mit Titandioxid sollen nach dem Willen der Brüsseler Kommissare künftig eingestuft und gekennzeichnet werden.

Titandioxid wird in der Kunststoffverarbeitung insbesondere als Farbpigment eingesetzt. Verbraucher von Kunststoffprodukten kommen laut GKV mit Titandioxid in Pulverform aber gar nicht in Kontakt, da das Farbpigment in eine feste Kunststoffmatrix eingebunden sei: "Titandioxid wird seit Jahrzehnten in der Industrie sicher verarbeitet. Wenn Produkte, die ungefährlich sind, als gefährlich gekennzeichnet werden, wird der Verbraucher die Kennzeichnung über kurz oder lang nicht mehr ernst nehmen", so Dr. Oliver Möllenstädt, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes Kunststoff verarbeitende Industrie (GKV).

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Mit ihrem Alleingang setzt sich die Europäische Kommission aus GKV-Sicht sowohl über die Mehrheit der wissenschaftlichen Fachmeinungen als auch über das Votum der Mehrheit der Experten der Mitgliedsstaaten, die die Einstufung noch am 18. September 2019 abgelehnt hatten, hinweg. Eine von der Wirtschaft geforderte Folgenabschätzung habe die Europäische Kommission ihrerseits abgelehnt.

Zahlreiche Unternehmen und Verbände betroffener Wirtschaftskreise hatten die Brüsseler Einstufungspläne für Titandioxid im Vorfeld kritisiert und einen europaweit gültigen Arbeitsplatzgrenzwert für Stäube, der in Deutschland bereits gilt, als geeignetere Maßnahme vorgeschlagen. Mit Titandioxid werde erstmals ein Stoff nicht aufgrund seiner spezifischen Eigenschaften sondern aufgrund des stoffunspezifischen Staubpartikeleffekts eingestuft.

Schwerwiegende Folgen könnte die Einstufung laut GKV für den Recycling- und Abfallbereich haben: Produkte, die mehr als ein Prozent Titandioxid enthalten, müssten künftig als gefährlicher Abfall behandelt werden. Eine aktuelle Studie der Kunststoffindustrie, der Pigmenthersteller und der Recycler zeige, dass in Deutschland etwa 400.000 Tonnen Kunststoffe wegen der Einstufung in Zukunft absehbar nicht mehr recycelt werden könnten.

"Die Einstufung von Titandioxid bringt nicht nur keinen Nutzen für Verbraucher und Arbeitnehmer, sie droht sogar der Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft erheblich zu schaden", so Möllenstädt weiter.

Weitere Informationen: www.tecpart.de

GKV - Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e.V., Frankfurt am Main

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