| 01.06.2026, 06:06 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten |
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Die Europäische Kommission hat mehreren Unternehmen aus dem Kunstrasensektor Mitteilungen der Beschwerdepunkte zugestellt. Nach vorläufiger Auffassung der Behörde könnten die Unternehmen den Wettbewerb auf den Märkten für Sportkunstrasen in Deutschland und den Niederlanden beschränkt und damit gegen EU-Kartellrecht verstoßen haben. Die Mitteilungen betreffen zwei mögliche Kartelle, eines in den Niederlanden und eines in Deutschland. Auf dem niederländischen Markt richten sich die Vorwürfe gegen Oranjewoud, TenCate Grass und die Sports & Leisure Group. Im Mittelpunkt steht das 2019 gegründete Recyclingunternehmen GBN-AGR, das seit Dezember 2024 als AGR firmiert. Die Kommission prüft, ob die beteiligten Unternehmen ihr Verhalten abgestimmt haben, um GBN-AGR eine starke Stellung im Recycling von Kunstrasen zu verschaffen. Dazu könnten Vereinbarungen gehört haben, nicht mit GBN-AGR zu konkurrieren, dessen Dienstleistungen ausschließlich zu nutzen und Preise so festzulegen, dass Wettbewerb vermieden und Dritte benachteiligt werden. Nach Einschätzung der Kommission könnten die Absprachen darauf gezielt haben, Wettbewerber im Recyclingmarkt auszuschließen und zugleich bestehende Marktpositionen bei der Verlegung, dem Austausch und der Lieferung von Kunstrasen abzusichern. Zusätzlich untersucht die Behörde den Verdacht, dass Anbieter nachhaltiger Entsorgungsdienste, die mit GBN-AGR konkurrierten, gezielt ausgegrenzt werden sollten. Die Mitteilung richtet sich auch an Domo Sports Grass Nederland, das im Mai 2025 von der Sports & Leisure Group abgespalten wurde. Für Deutschland bestehen vorläufige Bedenken gegen Oranjewoud und die Sport Group. Die Kommission prüft, ob die Unternehmen zwischen 2020 und 2023 wettbewerbswidrige Absprachen zum Recycling von Sportkunstrasen getroffen haben. In diesem Zeitraum untersuchte Oranjewoud eine Ausweitung von GBN-AGR auf weitere EU-Märkte, während die Sport Group an einer eigenen Recyclinglösung arbeitete und ihre Tochtergesellschaft FormaTurf vorbereitete. Nach Auffassung der Kommission könnten die Unternehmen im Rahmen von Kooperationsgesprächen vertrauliche Informationen über Preise und Produktionskapazitäten ausgetauscht haben. Zudem besteht der Verdacht, dass sie eine zentrale Preiskomponente der Recyclinggebühr für ausgedienten Kunstrasen in Deutschland abgestimmt haben. Ein diskutierter gegenseitiger Erwerb von Minderheitsbeteiligungen an GBN-AGR und FormaTurf wurde nicht umgesetzt. Sportkunstrasen wird vor allem für Fußball- und Hockeyfelder eingesetzt. Bei der Erneuerung entsprechender Anlagen sind neben Lieferung und Verlegung auch Entfernung und Entsorgung des alten Belags relevant. Die Entsorgungskosten sind daher ein wichtiger Wettbewerbsfaktor in Ausschreibungen, etwa von Kommunen und öffentlichen Stellen. Zugleich gewinnt das Recycling ausgedienter Kunstrasenbeläge an Bedeutung, da die Branche umweltschädlichere Entsorgungswege wie Deponierung und Verbrennung zunehmend ersetzt. Die Untersuchungen gehen auf unangekündigte Nachprüfungen im Juni 2023 zurück. Mit der Mitteilung der Beschwerdepunkte informiert die Kommission die betroffenen Unternehmen über ihre vorläufigen Vorwürfe. Diese können nun Akteneinsicht nehmen, schriftlich Stellung beziehen und eine mündliche Anhörung beantragen. Sollte die Kommission einen Verstoß feststellen, kann sie die beanstandeten Verhaltensweisen untersagen, Abhilfemaßnahmen anordnen und Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängen. Weitere Informationen: commission.europa.eu |
Europäische Kommision, Brüssel, Belgien
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