26.05.2011, 06:15 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Mit einem in öffentlicher Sitzung verkündetem Urteil vom gestrigen Tag hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 14. Februar 2007 in der aktuellen Fassung rechtswidrig und damit nicht vollziehbar sei, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Nach Auffassung des Gerichts sind im Planfeststellungsverfahren Fragen der Erdbebensicherheit ungeklärt geblieben. So seien planfestgestellte oberirdische Bestandteile der Kohlenmonoxid-Pipeline nicht geprüft worden. Der Nachweis des Ausschlusses der Gefahr einer möglichen Bodenverflüssigung in Teilbereichen der Trasse sei nicht erbracht worden. Die Regelung über die Erkundung des Baugrunds auf Hohlräume in bestimmten Bereichen sei räumlich unvollständig. Demgegenüber hatte das Gericht keine Bedenken gegen die Erdbebensicherheit im Übrigen und hinsichtlich der verbleibenden Sicherheitsfragen. Auch die Trassenführung sei nicht zu beanstanden. Schließlich müssten die Kläger den Zugriff auf ihr Privateigentum grundsätzlich hinnehmen; u.a. sei nämlich das Rohrleitungsgesetz nach Ansicht des Gerichts verfassungsgemäß. Eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses kam wegen der Behebbarkeit der aufgezeigten Mängel nicht in Betracht. Der Bezirksregierung Düsseldorf bleibt die Möglichkeit, die Fehler nachträglich in einem eigenen Verfahren zu beseitigen. Gegen das Urteil können die Beteiligten Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen. Bayer will Entscheidung eingehend prüfen Nach dieser Entscheidung hält sich Bayer MaterialScience (BMS) das weitere Vorgehen offen. Man werde die schriftliche Begründung abwarten, erklärte Dr. Axel Steiger-Bagel, Verwaltungsvorstand von Bayer MaterialScience, nach Bekanntgabe des Richterspruchs. "In den Punkten Materialauswahl, zu Fragen des Allgemeinwohls sowie in der Trassenführung wurde unsere Einschätzung bestätigt. Hinsichtlich der Erdbebensicherheit sind noch Nachbesserungen erforderlich. Wir werden die Entscheidung des Gerichts genau analysieren, ehe wir unsererseits die weitere Vorgehensweise festlegen." Wichtiger Grundstoff für die Kunststoff-Herstellung Kohlenmonoxid (CO) ist ein wichtiger Grundstoff für die Kunststoff-Herstellung. "Durch die Leitung soll der Standort Krefeld-Uerdingen in eine zuverlässigere, sichere und weniger umweltbelastende CO-Verbundstruktur eingebunden werden", sagte Dr. Tony Van Osselaer, Produktions- und Technologievorstand von Bayer MaterialScience. Das umfangreiche Sicherheitskonzept der Leitung gehe über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Weitere Informationen: www.bayer.de, www.vg-duesseldorf.nrw.de |
Bayer AG, Leverkusen
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