19.04.2006 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
Verpackungsverordnung zeigt Wirkung Polens Markt für Altstoffverwertung (Metalle, Kunststoffe, Papier, Elektrogeräte) wächst mittelfristig. Dazu führen zum einen die Durchsetzung von EU-Standards sowie von Wiederverwertungsquoten, zum anderen aber auch Kosteneinsparungen bei der Nutzung von Altmaterial als Ausgangsstoff für neue Produkte. Zudem sinken tendenziell die Preise für Aufarbeitungstechnik. Ein Zwang zur Wiederverwertung existiert bis zu einem bestimmten Grad für Verpackungen. (Kontaktanschrift) Warenproduzenten sind in Polen zur Rücknahme und Verwertung von Altverpackungen per Gesetz v. 11.5.01 verpflichtet. Verpackungen und Behälter aus Buntmetallen (u.a. Aluminium und Kupfer), Eisen/Stahl, Kunststoff und Papier/Pappe sind demnach einer Wiederverwertung zuzuführen. Die zur Wiederverwertung jeweils zeitlich geltende Mindestquote legt der Umweltminister per Verordnung fest. Aktuell sind Warenproduzenten nach dem 1.1.06 verpflichtet, 43% ihrer verkauften Verpackungen zurückzunehmen und zu recyceln. Für die Durchführung stehen drei organisatorisch unterschiedliche Wege zur Verfügung: die Rückführung und Wiederverwertung durch das eigene Unternehmen, die Rückführung und Wiederverwertung durch eine aus dem Unternehmen ausgegliederte Struktureinheit oder die Beauftragung eines spezialisierten Recyclingunternehmens. Der Hersteller von Kunststoffen (u.a. für PET-Flaschen) Boryszew SA Oddzial Elana in Torun (www.elana.com.pl) hat sich für den zweiten Weg entschieden und lange vor Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes eine eigene Verwertungsgesellschaft gegründet. Diese fusionierte 2003 mit der Firma Eltech unter Beibehaltung des Firmennamens Elana PET Sp.z o.o. (www.elanapet.pl). Weiterführende Informationen |
bfai Bundesagentur für Außenwirtschaft, Köln
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