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26.10.2018, 06:23 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten    

Einweg-Kunststoffartikel: EU-Parlament stimmt für Verbot ab 2021

Am Mittwoch hat das Europaparlament für ein Verkaufsverbot von Einweg-Kunststoffartikeln wie etwa Teller, Besteck, Strohhalme, Haltestäbe für Luftballons oder Wattestäbchen aus Plastik gestimmt. Diese Erzeugnisse machen über 70 Prozent der Abfälle im Meer aus und sollen bis 2021 in der EU vom Markt genommen werden. Dies sehen die vom Parlament angenommenen Maßnahmen vor.

Die Abgeordneten haben Produkte aus oxo-abbaubaren Materialien wie Beutel oder Verpackungen und Fast-Food-Behälter aus expandiertem Polystyrol in die Liste der verbotenen Produkte aufgenommen.

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Nationale Reduktionsziele für andere nicht verbotene Kunststoffe
Der Verbrauch mehrerer anderer Artikel, für die es keine Alternative gibt, muss von den Mitgliedstaaten bis 2025 um mindestens 25 Prozent verringert werden. Dazu gehören Einweg-Burgerboxen, Sandwichboxen oder Lebensmittelbehälter für Obst, Gemüse, Desserts oder Eis. Die Mitgliedstaaten sollten die Verwendung von Produkten fördern, die für Mehrfachnutzung geeignet sind und, wenn sie zu Abfällen geworden sind, zur Wiederverwendung und zum Recycling vorbereitet werden können. Zu diesem Zweck sollen sie auf nationaler Ebene Pläne erarbeiten.

Bis 2025 müssen 90 Prozent aller anderen Plastikartikel wie Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff getrennt eingesammelt und recycelt werden

Zigarettenfilter und verlorenes Fischereigerät
Der Gesetzesentwurf sieht auch Reduzierungsmaßnahmen für Abfälle aus Tabakprodukten vor, insbesondere für kunststoffhaltige Zigarettenfilter. Sie sollen bis 2025 um 50 Prozent und bis 2030 um 80 Prozent reduziert werden.

Ein Zigarettenstummel kann zwischen 500 und 1.000 Liter Wasser verunreinigen. Auf die Straße geworfen, kann es bis zu zwölf Jahre dauern, bis er zerfällt. Zigarettenstummel sind die am zweithäufigsten weggeworfenen Einwegartikel aus Kunststoff.

Die EU-Mitgliedstaaten sollten auch sicherstellen, dass jährlich mindestens 50 Prozent der verlorenen oder weggeworfenen kunststoffhaltigen Fischfanggeräte gesammelt werden, wobei bis 2025 ein Recyclingziel von mindestens 15 Prozent angestrebt wird. Die Fischfanggeräte machen 27 Prozent der an den europäischen Stränden anfallenden Abfälle aus.

Hersteller in die Verantwortung nehmen
Die EU-Mitgliedstaaten müssen nach dem Gesetzesentwurf dafür sorgen, dass Tabakunternehmen die Kosten für die Abfallsammlung dieser Produkte übernehmen. Das beinhaltet auch den Transport und die Behandlung des Abfalls. Dasselbe gilt für Hersteller von kunststoffhaltigen Fischfanggeräten. Auch sie müssen dazu beitragen, das Recyclingziel zu erreichen.

Die nächsten Schritte
Der Bericht wurde mit 571 zu 53 Stimmen angenommen, bei 34 Enthaltungen. Das Parlament wird Verhandlungen über die endgültige Fassung des Gesetzes mit dem Rat aufnehmen, sobald die EU-Minister ihren eigenen Standpunkt zu diesem Thema festgelegt haben.

Hintergrundinformationen
Laut der Europäischen Kommission bestehen mehr als 80 Prozent der Abfälle in den Meeren aus Plastik. Weil sich Plastik nur langsam zersetzt, sammelt sich immer mehr davon in den Meeren und auf den Stränden der EU und auf der ganzen Welt. Kunststoffreste finden sich auch in Tieren, die im Meer leben - etwa in Meeresschildkröten, Robben, Walen und Vögeln, aber auch in Fischen und Muscheln, und damit in der menschlichen Nahrungskette.

Kunststoffe sind ein praktisches und wirtschaftlich wertvolles Material. Sie müssen aber besser genutzt, wiederverwendet und recycelt werden. Wird Plastik einfach weggeworfen, umfassen die wirtschaftlichen Folgen nicht nur den verlorenen Materialwert, sondern auch die Kosten für Reinigung und Schäden für den Tourismus, die Fischerei und die Schifffahrt.

Weitere Informationen: www.europarl.europa.eu

Europäisches Parlament, Brüssel, Belgien

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