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18.03.2005 | Lesedauer: ca. 3 Minuten    

EU-Kommission akzeptiert Umweltnormen zur Verpackungsrichtlinie – Neuer IK-Konformitätsleitfaden für Hersteller von Kunststoffverpackungen

Die europäische Richtlinie für Verpackungen und Verpackungsabfälle 94/62 EC stellt „Grundlegende Anforderungen an Zusammensetzung, Wiederverwendbarkeit und Verwertbarkeit“ von Verpackungen. Danach muss der Inverkehrbringer von Verpackungen die Konformität seiner Produkte mit diesen recht allgemein gehaltenen „Grundlegenden Anforderungen“ bestätigen. Die europäische Normenorganisation CEN hat mit Mandaten der EU-Kommission ein Normenpaket erarbeitet und abgestimmt, das diese Anforderungen präzisiert.

Im offiziellen Journal der EU vom 19. Februar 2005 wurde nunmehr bekannt gegeben, dass die bei CEN erarbeiteten Normen als EU-weit „harmonisiert“ anerkannt werden. Für den Nachweis der Konformität von Kunststoffverpackungen mit diesen CEN-Normen entwickelt der IK Industrieverband Kunststoffverpackungen e.V. einen neuen Leitfaden.

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Eintrittskarte für Verpackungen in die EU
Die Bedeutung des jetzt als harmonisiert anerkannten Normenpaketes ist erheblich: Keiner Verpackung, die den von der EU-Kommission anerkannten harmonisierten Normen entspricht, kann der Marktzugang innerhalb der EU verwehrt werden. Insoweit kann ein Konformitätsnachweis auch als Eintrittskarte für Verpackungen in alle Länder der europäischen Union gesehen werden.
In mehrjähriger intensiver Arbeit haben Sachverständige aus der gesamten europäischen Verpackungsindustrie, aus Behörden, Umwelt- und Verbraucherverbänden diese Normen erarbeitet; sie sind Ende des Jahres 2000 erstmals veröffentlicht worden. Wegen der zahlreichen
Nachbesserungsforderungen der EU-Kommission hat sich die endgültige Fassung und die Anerkennung als harmonisierte Norm entsprechend dem der europäischen Normenorganisation CEN erteilten Mandat bis Anfang dieses Jahres verzögert.

Der IK Industrieverband Kunststoffverpackungen e. V. war von Anfang an aktiv und zum Teil federführend beteiligt, um bei dem Normenprocedere die Interessen der Kunststoffverpackungsindustrie zu wahren.

Die harmonisierten Verpackungsnormen EN 13427, EN 13428, EN 13429, EN 13430,EN 13431 und EN 13432 können herangezogen werden, um die Einhaltung der „essential requirements“ (Grundlegenden Anforderungen) an Verpackungen und auch die der „Allgemeinen Anforderungen“ in § 12 der deutschen Verpackungsverordnung nachzuweisen.

Die offizielle Veröffentlichung hat bereits jetzt aktuelle Konsequenzen: Sie hat das irische Umweltministerium veranlaßt, eine vorgesehene Untersagung der Verwendung von Kunststoff-Schalen, die zur wärmeisolierenden Verpackung von Fast food eingesetzt werden, in eine freiwillige Vereinbarung zu überführen.

Auf zunehmende Anfragen nach Konformitätserklärungen aus dem Kundenkreis seiner Mitgliedsunternehmen hat der IK-Verband frühzeitig reagiert und schon im Jahr 2000 einen Konformitätsleitfaden erarbeitet, der den Herstellern von Kunststoffpackmitteln eine Hilfe zur Selbsthilfe gibt und der dazu beiträgt, den Aufwand für das komplexe Konformitätsprocedere in Grenzen zu halten. Bereits vor der Anerkennung als harmonisierte Normen hatten nämlich Frankreich, England und Tschechien diesen Gesetzeskraft verliehen. Verpackungshersteller haben ihren dort ansässigen Kunden daher schon vor einigen Jahren den Konformitätsnachweis liefern müssen.

Angesichts der jetzt erfolgten offiziellen Bekanntgabe als harmonisierte Normen wird in Kürze eine weitere Auflage des IK-Leitfadens „Grundlegende Anforderungen der EU an Verpackungen - Anleitung zum Konformitätsnachweis für Hersteller von Kunststoffverpackungen -” vorbereitet. Die Neuauflage des Leitfadens wird zur interpack in Düsseldorf (21. – 27. April 2005) erscheinen.

Vorbestellungen nimmt die IZK GmbH entgegen:
Fax 06172/ 92 66 69, E-Mail info@kunststoffverpackungen.de,
Ansprechpartner: Haimo Emminger, IK-Pressesprecher, Tel. 06172/ 92 66 67

IK - Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V., Bad Homburg

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