| 01.07.2002 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Das Bundesverfassungsgericht (www.bundesverfassungsgericht.de) hat eine Verfassungsbeschwerde diverser Getränkeunternehmen und Einzelhandelsgesellschaften, die das sogenannte Dosenpfand betrifft, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführerinnen (Bf) wollten verhindern, dass die Bundesregierung die Zahlen über die Mehrwegquote für Bier und Mineralwasser bekannt gibt. Sollten diese Zahlen den in der Verpackungsordnung festgesetzten Grenzwert unterschreiten, wird sechs Monate danach die Verpflichtung zur Erhebung des Dosenpfandes wirksam. Ein entsprechender Eilantrag der Bf blieb beim Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin erfolglos. Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat nunmehr die gegen diese Eilentscheidungen erhobene Verfassungsbeschwerde (Vb) nicht zur Entscheidung angenommen. Damit hat sich auch ein in der letzten Woche gestellter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erledigt.
Hierzu erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Die Gegner der Pfandpflicht sind mit ihren Versuchen, die Einführung des Dosenpfands mit juristischen Mitteln zu verhindern, heute erneut gescheitert - diesmal vor dem obersten Gericht der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Nicht-Annahme der Klage steht der Veröffentlichung der Mehrweganteile im Bundesanzeiger zu Beginn der kommenden Woche nichts mehr im Wege. Die Karlsruher Entscheidung bedeutet: Das Dosenpfand kommt ab 1. Januar nächsten Jahres. Ich erwarte von den klageführenden Unternehmen, dass sie die Rechtslage akzeptieren und nun die nötigen Vorbereitungen für die Einführung des Dosenpfands ergreifen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist auch deshalb zu begrüßen, weil die vielen Familienbetriebe der mittelständischen Brauwirtschaft Rechtssicherheit brauchen. Diese Unternehmen haben im Vertrauen auf den gesetzlichen Mehrwegschutz hohe Investitionen in entsprechende Abfüllanlagen getätigt und sehen sich durch den ungebremsten Vormarsch von Einwegflaschen und Dosen in ihrer Existenz bedroht. In der Mehrweg-Branche hängen rund 250.000 Arbeitsplätze vom Erhalt der Mehrwegsysteme ab. Schließlich wird die Einführung des Dosenpfands auch die zunehmende Verschmutzung städtischer Anlagen, Gärten und Plätze mit Dosenmüll beenden." |
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe
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