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02.02.2026, 09:10 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten    

Starlinger: Juristischer Zwischenerfolg gegen chinesische Ma­schin­en­her­steller - Gericht bestätigt Patentverletzung in erster Instanz

Der österreichische Maschinen- und Anlagenbauer Starlinger hat in einem Patentstreit gegen zwei chinesische Unternehmen einen ersten juristischen Erfolg erzielt. Ein chinesisches Gericht stellte in erster Instanz fest, dass die Unternehmen Wenzhou Huazao Machinery Technology Co., Ltd. und Wenzhou Zhengong Machinery Co., Ltd. Patente von Starlinger verletzt haben. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Klage, die Starlinger im Sommer 2024 in China einreichte. Gegenstand der Klage waren drei Patente, die sich auf die sogenannten „adstarKon“-Sackkonfektionsanlagen beziehen. Mit diesen Anlagen werden „AdStar“-Kastenbodenventilsäcke aus Kunststoffbändchengewebe hergestellt. Neben den beiden Maschinenherstellern verklagte Starlinger auch Zhejiang Liying Packaging Co., Ltd., einen Kunden der beklagten Unternehmen, wegen der Nutzung der beanstandeten Technologie.

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Kern der Auseinandersetzung ist eine zentrale technische Komponente der Anlagen, der sogenannte Bodendreiecksformer (auch Flügelöffner genannt). Starlinger gibt an, der ursprüngliche Erfinder dieser Technologie zu sein und hält entsprechende Patente in China sowie in weiteren Ländern. Nach Auffassung des Unternehmens haben Huazao und Zhengong diese geschützte Technologie ohne Genehmigung in ihren Sackkonfektionsanlagen eingesetzt.

Das zuständige Gericht folgte dieser Argumentation in wesentlichen Punkten. In seinen Entscheidungen stellte es fest, dass die beklagten Unternehmen die Patente von Starlinger verletzt haben. Entsprechend wurden Huazao und Zhengong dazu verurteilt, die Herstellung und den Verkauf der patentverletzenden Kastenbodenventilsack-Konfektionsanlagen zu unterlassen.

Da es sich um Urteile der ersten Instanz handelt, ist der Rechtsstreit noch nicht abgeschlossen. Eine endgültige Klärung hängt von möglichen weiteren gerichtlichen Schritten ab. Der aktuelle Stand des Verfahrens markiert jedoch einen wichtigen Zwischenschritt im Vorgehen von Starlinger gegen die unautorisierte Nutzung seiner Technologien auf dem chinesischen Markt.

Weitere Informationen: www.starlinger.com

Starlinger & Co Gesellschaft m.b.H., Wien, Österreich

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