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20.12.2006 | Lesedauer: ca. 2 Minuten    

bvse: Recycling darf durch REACH nicht geschwächt werden

Mittelstand wird durch die neue Regelung stark belastet/Verband fordert Klarheit

Das Europäische Parlament und die EU-Umweltminister (Umweltrat) haben die EU-Chemikalienpolitik REACH verabschiedet. Für die Recyclingbranche hat diese Entscheidung nach Aussage des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (www.bvse,de) immer noch nicht die benötigte Klarheit gebracht. bvse-Experte Dr. Thomas Probst: „Immer noch liegt im Dunkeln, wie und in welchem Umfang sich REACH für das Recycling in Europa auswirken wird. Klar ist nur, dass das Recycling von Sekundärrohstoffen betroffen ist“.

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Für den bvse sei nicht nachvollziehbar, warum ein Bereich, der so intensiv mit gesetzlichen Regeln und Vorschriften überzogen ist, nun auch noch dem Chemikalienrecht unterworfen werde. Dies stehe im direkten Widerspruch zu dem Ziel der EU das Recycling zu fördern.

Gerade für den Mittelstand sei die neue REACH-Bürokratie eine große Belastung. In Arbeitskreisen aus Unternehmen und Behörden müssten die genauen Verpflichtungen, die aus der Chemikalienrichtlinie für die Verarbeitung von Sekundärmaterialien resultieren, geklärt werden. Der bvse rät den Unternehmen in der Branche sich im eigenen Interesse mit dem REACH-Regelwerk vertraut zu machen.

Materialien, die als Abfälle eingestuft sind, seien zwar nicht direkt betroffen. Anders sehe dies jedoch bei der Herstellung von marktgängigen Zwischen- und Endprodukten aus Sekundärstoffen aus, da hier die in REACH aufgebaute Informationskette unterbrochen ist. „Wenn wir verhindern wollen, dass das Recycling durch REACH massiv beeinträchtigt wird, müssen die Sekundärprodukte wegen ihrer Analogie zu Primärprodukten aus der REACH-Regelung herausgenommen werden“, so die bvse-Forderung.

Dr. Thomas Probst weist daraufhin, dass eine Verpflichtung zu Detailanalysen von Sekundärmaterialien, um die umfangreichen REACH-Deklarationen zu erfüllen, nicht notwendig sei. Es diene weder dem Verbraucher- noch dem Gesundheitsschutz, wenn Inhaltsstoffe von Materialien, die schon einmal für das Ursprungsprodukt nach REACH deklariert worden sind, für den Recyclingprozess noch einmal deklariert werden müssten.

Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn

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