02.03.2018, 11:59 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Der Europarat und das Europäische Parlament haben sich über die von der Kommission 2015 vorgeschlagene Novellierung des EU-Abfallrechts geeinigt. Darin werden die Beiträge von biobasierten Kunststoffverpackungen und kompostierbaren Kunststoffen zu einer effizienteren Abfallentsorgung und zur Reduzierung der Umweltauswirkungen bestätigt. Das Gesetzespaket umfasst unter anderem die Revision der Abfallrahmenrichtlinie sowie der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle. “Biokunststoffe werden für ihren kreislaufwirtschaftlichen Charakter gewürdigt. Beide Richtlinien betonen, dass biobasierte, werkstofflich recycelbare sowie biobasierte, kompostierbare Kunststoffverpackungen dazu beitragen, eine europäische Kreislaufwirtschaft zu fördern und fossile Rohstoffe durch nachwachsende Rohstoffe zu ersetzen”, sagt François de Bie, Vorsitzender von European Bioplastics (EUBP), dem Verband der Biokunststoffindustrie in Europa. Die überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie sieht demnach vor, dass biologisch abbaubare, kompostierbare Verpackungen zusammen mit Bioabfällen gesammelt und in der industriellen Kompostierung und anaeroben Vergärung recycelt werden können. Dies sei in mehreren Mitgliedsstaaten bereits erfolgreich umgesetzt und gängige Praxis. Bis 2023 soll die getrennte Sammlung von Bioabfall europaweit verpflichtend sein. Biologisch abbaubare Kunststoffe tragen den Angaben zufolge nachweislich dazu bei, mehr Bioabfall getrennt zu sammeln und sollen somit letztlich auch einen Beitrag zur Erreichung der neuen Recyclingziele leisten. Die Richtlinie für Verpackungen und Verpackungsabfälle betone zudem, dass biobasierte Kunststoffe dazu beitragen, die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu minimieren und die Abhängigkeit Europas von importierten Rohstoffen zu verringern. Biobasierte und recycelte Materialen werden als gleichermaßen wichtige Lösungen für nachhaltigere Verpackungen anerkannt. Zwar werden Mitgliedsstaaten ausdrücklich ermutigt, die Verwendung von biobasierten, recyclingfähigen sowie biobasierten, kompostierbaren Verpackungen zu fördern, jedoch wird laut European Bioplastics die Chance verpasst, im Rahmen der Novellierung konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Marktbedingungen für diese Materialien zu erlassen. Darüber hinaus werde klar zwischen biologisch abbaubaren Kunststoffen und sogenannten oxo-abbaubaren Kunststoffen unterschieden, die nicht als biologisch abbaubar gelten. Diese Position wurde auch in der kürzlich veröffentlichten EU-Kunststoffstrategie aufgenommen, die darauf abziele, den Einsatz von Oxo-Kunststoffen einzuschränken. Weitere Informationen: www.european-bioplastics.org |
European Bioplastics e.V., Berlin
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