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31.05.2024, 11:39 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten    

APK: Sanierung in Eigenverwaltung

Die APK AG, ein Recyclingunternehmen für komplexe Kunststoffabfälle mit Sitz in Merseburg, hat beim zuständigen Amtsgericht Halle einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Wie das Unternehmen weiter mitteilt, hat das Gericht dem Antrag am 29. Mai 2024 stattgegeben und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.

Aufgrund unterschiedlicher Interessen der bestehenden Investoren hinsichtlich der weiteren Entwicklung der APK AG sowie der Weiterentwicklung und des Ausbaus der hauseigenen "Newcycling"-Technologie konnte über einen längeren Zeitraum keine Einigung über wesentliche Finanzierungsschritte erzielt werden, heißt es weiter. Die wirtschaftliche Situation der APK AG habe sich im Zuge dieser Situation sukzessive verschlechtert und die geplanten Expansionspläne hätten in dieser Situation nicht umgesetzt werden können.

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Vor diesem Hintergrund habe sich der Vorstand der APK AG entschlossen, den Schritt in die Eigenverwaltung zu wagen. Mit Blick auf die drohende, aber noch nicht eingetretene Zahlungsunfähigkeit sei nun der Zeitpunkt gekommen, die Situation und die Pläne der APK AG unter den Vorgaben des Insolvenzrechts voranzutreiben. Die Ziele, der Erhalt der APK AG in Merseburg sowie die Errichtung weiterer großtechnischer Anlagen für das „Newcycling“ von Post-Consumer-Verpackungsabfällen, stehen weiterhin im Vordergrund.

Im Eigenverwaltungsverfahren bleibt der Vorstand der APK AG handlungs- und weisungsbefugt. Bei dem nun anstehenden Transformationsprozess hin zu neuen Investoren wird der Vorstand durch das sanierungserfahrene Anwaltsteam Dr. Georg Bernsau und Nadja Raiß von der internationalen Wirtschaftskanzlei K&L Gates unterstützt. Damit wird der Komplexität und den rechtlichen Herausforderungen des Eigenverwaltungsverfahrens Rechnung getragen. „In den kommenden Wochen werden wir nun gemeinsam mit dem Vorstand Gespräche mit allen wesentlichen Stakeholdern und interessierten Investoren aufnehmen und auf dieser Basis alle Möglichkeiten für eine Fortführung der APK AG und des ‚Newcycling‘ in Merseburg nutzen“, erklärt Dr. Georg Bernsau, der zum Generalbevollmächtigten und Mitglied des Vorstands der APK AG bestellt wurde.

Um die Geschäftsführung während des Eigenverwaltungsverfahrens zu unterstützen und die Interessen der Gläubiger zu wahren, hat das Amtsgericht Halle den sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther von der Kanzlei Flöther & Wissing zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Der Geschäftsbetrieb in Merseburg soll auch im Eigenverwaltungsverfahren uneingeschränkt fortgeführt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der APK AG in Merseburg wurden am 27. Mai in einer Informationsveranstaltung über die Situation und das weitere Vorgehen informiert. Ihre Löhne und Gehälter werden für drei Monate von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.

Über die APK AG
Die APK wurde 2008 mit dem Ziel gegründet, aus Kunststoffabfällen möglichst sortenreine Kunststoffrezyklate zu gewinnen. Die Eigenschaften des Rezyklats sollen mit denen von Neukunststoffen vergleichbar sein und so den Stoffkreislauf schließen. Die Forscher und Ingenieure der APK AG haben mit dem „Newcycling“-Verfahren eine Recyclingtechnologie entwickelt, die mechanische und lösungsmittelbasierte Schritte kombiniert. In der Anlage am Standort Merseburg wurde „Newcycling“ industriell skaliert. Seit 2022 betreibt die APK AG über ihre Tochtergesellschaft APK Newcycling Competence Center GmbH auch ein Technikum am Standort Frankfurt-Höchst. Derzeit beschäftigt die APK AG an ihren Standorten rund 200 Mitarbeiter. Das LDPE-Kunststoffrezyklat aus Merseburg wird unter dem Namen „Mersalen“ vermarktet.

Weitere Informationen: www.apk.group

APK AG, Merseburg

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