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05.03.2019, 12:35 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten    

gwk: Umstellung auf Kältemittel R513A - Klimaschonende Alternative

Kältesysteme für die Industrie müssen auf lange Sicht betriebssicher und effizient laufen und dabei steigenden Ansprüchen an ihre Umweltverträglichkeit gerecht werden. Die gwk Gesellschaft Wärme Kältetechnik mbH, ein Tochterunternehmen der technotrans-Gruppe, stellt deshalb jetzt ihre Kältemaschinen und Kaltwassersätze auf das Kältemittel R513A um. Neben einem geringen Treibhauspotenzial bietet es laut Anbieter zahlreiche weitere Anwendungsvorteile.

Die EU-Verordnung 517/2014, besser bekannt als F-Gase-Verordnung, senkt schrittweise die am Markt verfügbaren Mengen von Substanzen, die den Treibhauseffekt befördern. Dazu gehören auch verschiedene Kältemittel. Indikator für die Klimagefährdung ist das so genannte „GWP“, kurz für „Global Warming Potential“, das mit dem „GWP-Wert“ angegeben wird. Kohlendioxid (CO2) weist als Referenzsubstanz einen GWP-Wert von 1 auf. Der GWP-Wert des heute gängigen Kältemittels R134a liegt bei 1.430. Das bedeutet: Wenn ein Kilogramm R134a in die Atmosphäre entweicht, ist dessen klimaschädlicher Einfluss 1.430 mal so stark wie der, den ein Kilogramm CO2 hätte.

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Klimaschonende Alternative
Deshalb löst bei der gwk jetzt ein neues Kältemittel das R134a ab. Es heißt R513A, und sein GWP-Wert beträgt lediglich 631. Bezüglich der Sicherheit seien keine Abstriche nötig. Nach DIN EN 378 ist R513A als A1-Kältemittel zertifiziert und damit weder giftig noch brennbar. Auf Anfrage bietet die gwk außerdem Kältesysteme mit R1234ze an. Dieses Kältemittel hat sogar einen GWP-Wert von lediglich 7, kann aber aufgrund seiner thermodynamischen Eigenschaften nur in Kältesystemen eingesetzt werden, die bei gleicher Leistung größer dimensioniert sind. R513A dagegen ist für R134a ein so genanntes Drop-In-Kältemittel: Zur Umstellung müssen die Systemeigenschaften der bewährten Kältetechnik nicht verändert werden. So lassen sich auch bestehende R134a-Anlagen mit vertretbarem Aufwand umrüsten, falls sinnvoll.

Günstig für Umwelt und Betreiber
Der Gesetzgeber belohnt den Einsatz klimaschonender Kältemittel, indem er per F-Gase-Verordnung die Intervalle für vorgeschriebene Dichtheitsprüfungen an Kälteanlagen mit dem GWP-Wert verknüpft. Die notwendige Prüfhäufigkeit hängt jetzt von der CO2-Äquivalenz ab. Dabei handelt es sich um das Füllgewicht der Anlage multipliziert mit dem GWP-Wert des Kältemittels. So kann sich beim Umstieg von R134a auf R513A die Zeit zwischen den obligatorischen Dichtheitsprüfungen verdoppeln, was Zeit und Geld spart. Unter Umständen entfällt die Prüfpflicht sogar ganz. Ob sich die Umstellung eines bestehenden Systems anbietet, um diesen Vorteil nutzen zu können, prüft das gwk-Serviceteam jeweils im Einzelfall.

Weitere Informationen: www.gwk.com, www.technotrans.de

gwk Gesellschaft Wärme Kältetechnik mbH, Meinerzhagen

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