15.07.2020, 15:49 Uhr | Lesedauer: ca. 4 Minuten |
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Als eines der letzten Bundesländer hat das Land Baden-Württemberg gestern Abend seine lange erwarteten Regelungen für Durchführung von Messen ab dem 01. September 2020 verabschiedet, offiziell die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums "zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus auf Messen, Ausstellungen und Kongressen", kurz "CoronaVO Messen". Diese regelt nun verbindlich, dass und wie Messen ab September im Ländle wieder stattfinden können und gilt somit u.a. für die für Anfang bzw. Mitte Oktober geplanten Ausgaben der Motek in Stuttgart und der Fakuma in Friedrichshafen. Die Schutzbestimmungen in der endgültigen Fassung der CoronaVO Messen sind dabei weniger streng als in dem am 23. Juni veröffentlichten Entwurf, insbesondere, was die Anzahl der maximal erlaubten Besucher anbetrifft. Demnach dürfen gemäß §2, Absatz 2 maximal so viele Besucher gleichzeitig auf ein Messegelände, dass rechnerisch eine Mindestfläche von sieben Quadratmetern pro Besucher verfügbar ist, bezogen auf die für Besucher und Besucherinnen zugängliche Ausstellungsfläche des Veranstaltungsortes. Wichtig: Das Personal von Veranstaltern und Ausstellern wird dabei nicht mitgerechnet. Die vollständige Verordnung ist hier im Wortlaut auf der Webseite des Landes BaWü zu finden. Fakuma wäre machbar - zunächst sollen die Aussteller befragt werden Nimmt man die Brutto-Aussstellungsfläche in den Hallen (ohne Außengelände) der Messe-Friedrichshafen von rund 85.000 Quadratmetern als Richtwert für die für "Besucherinnen und Besucher zugängliche Ausstellungsfläche", so könnten sich über 12.000 Besucher gleichzeitig bei der Fakuma auf dem Gelände aufhalten, ebenso wie eine beliebige Anzahl von Standpersonal. Für die Fakuma, die bei ihren letzten Ausgaben 47.000 bis 48.000 Besucher zählte - im Schnitt also rund 9.500 Personen an jedem der fünf Messetage - würde diese Größenordnung hinreichen. Nach drei Wochen des Wartens und der Unsicherheit für die Firma P.E. Schall als Veranstalter der Messen, ist nun klar, dass die Fakuma stattfinden kann. Dazu will der Messebetreiber dem Vernehmen nach so rasch wie möglich sein konkretes Durchführungskonzept an die finale Verordnung anpassen und es den Ausstellern vorstellen. Voraussichtlich wird dieses dem Schutz- und Hygiene-Konzept ähneln, welches die Messe Friedrichshafen für ihre eigenen Veranstaltungen erarbeitet und aktuell auf ihrer Webseite veröffentlicht hat. Unter den Ausstellern mehren sich in diesen Tagen aber die (Teil)absagen bzw. die Ankündigungen, dass man vorhabe, nicht aktiv an der Fakuma teilzunehmen, so diese denn stattfinde. Mit den großen Spritzgießmaschinen- und Roboter-Herstellern Wittmann Battenfeld, KraussMaffei, Sumitomo (SHI) Demag, Engel und Sepro sowie von Motan, Nordson und Moretto als bedeutende Anbieter von Peripherietechnik im Bereich Materialtrockung, -handling und Recycling, (siehe die plasticker-News dazu zwischen Ende Juni und Mitte Juli) sind darunter bisher wichtige Aussteller und Publikumsmagneten; hinzu kommen noch eine Reihe kleinerer und mittelgroßer Aussteller. Zur Klärung ob und wie die Fakuma in diesem Jahr tatsächlich stattfindet, soll auch eine Ausstellerbefragung beitragen, wie der Veranstalter ankündigte. Bereits am Montag und Dienstag dieser Woche hatte die Firma Schall kurzfristig eine Befragung der registrierten Besucher aus den Vorjahren durchgeführt, dazu wurden den Angaben zufolge rund 55.000 frühere Besucher per E-Mail angeschrieben. Landesregierung will mit der Öffnung die Rahmenbedingungen für die Messebranche verbessern Wie das Wirtschaftsministerium und Sozialministerium Baden-Württemberg heute in einer gemeinsamen Presseerklärung mitteilten, habe man sich nach intensiven Gesprächen mit Vertretern baden-württembergischer Messegesellschaften auf weitere Erleichterungen für Messen, Ausstellungen und Kongresse verständigt. Die Wirtschaftsministerin, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, erklärte dazu, es sei wichtig und richtig, dass das Land die Rahmenbedingungen für die Messebranche verbessere und sie sei erleichtert, dass das Infektionsgeschehen dies zulasse. "Bei aller notwendigen Vorsicht müssen wir dafür Sorge tragen, dass der Messestandort Baden-Württemberg attraktiv bleibt und im Wettbewerb mit anderen Bundesländern und den Nachbarländern nicht das Nachsehen hat. Ohne die weiteren Lockerungen droht nicht nur ein irreparabler Schaden für die Messebranche in Baden-Württemberg, sondern auch ein erschwerter Wiederanlauf der Wirtschaft des Landes insgesamt. Denn unsere Wirtschaft ist auf die Messen als Schaufenster für ihre Produkte angewiesen“, so Dr. Hoffmeister-Kraut. Gemeinsam mit dem Gesundheitsminister, Manne Lucha, erläuterte Dr. Hoffmeister-Krau weiter:„Die Messe- und Kongressstandorte ermöglichen ein hohes Maß an Kontrollierbarkeit. Sei es durch Zutrittskontrollen mit namentlicher Registrierung, Begrenzung der Teilnehmerzahl, Steuerung der Besucherströme im Verhältnis zur Raumgröße oder auch Lüftungskonzepte für Innenräume. Deshalb sind die weiteren Erleichterungen das richtige Signal“, erklärten Hoffmeister-Kraut und Lucha. Weitere Informationen: |
Land Baden-Württemberg, Stuttgart
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