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22.04.2009 | Lesedauer: ca. 1 Minute    

bvse: Elektronische Ausfuhranmeldung ab 1. Juli 2009 auch für Altkunststoffe Pflicht

Voraussetzung für die Ausfuhr von Waren (z.B. Altpapier, Altkunststoffe etc.) in ein Land außerhalb der EU ist die Abgabe einer Zollanmeldung. Diese Ausfuhranmeldung musste bisher grundsätzlich auf dem so genannten Einheitspapier beim zuständigen Binnenzollamt abgeben werden.

Dieses schriftliche Normalverfahren wird ab 1. Juli 2009 verpflichtend durch die elektronische Anmeldung ersetzt. In Deutschland geschieht dies im Rahmen des elektronischen Zollsystems ATLAS, darüber informierte kürzlich der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (www.bvse.de) in einem Mitgliederrundschreiben.

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Nach Auskunft von bvse-Justiziarin Dr. Manuela Hurst sei eine erneute Beantragung der Bewilligung erforderlich, wenn man ab dem 1. Juli 2009 die Erleichterungen aus dem Anschreibeverfahren für zugelassene Ausführer weiterhin in Anspruch nehmen wolle. Wenn eine erneute Beantragung nicht erfolge, müsse das aufwändigere Normalverfahren angewendet werden.

Zu den Unterschieden bei den vereinfachten Ausfuhrverfahren im Rahmen des IT-Verfahrens ATLAS-Ausfuhr gibt folgendes Merkblatt Auskunft, das über folgenden Link zum Download bereitsteht: www.zoll.de/e0_downloads/c0_merkblaetter/merkblatt_atlas_ausfuhr.pdf.

Weitere Informationen bietet das Zoll Service-Desk:
Tel. 0800/1012631
Fax 069/20971-584
servicedesk@zivit.de

Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn

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