22.10.2008 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. (www.kunststoffverpackungen.de) hat anlässlich einer Sitzung ihres Arbeitskreises Qualitätssicherungsleiter einen Praxisleitfaden zur Vorregistrierung im Rahmen der europäischen Chemikalien-verordnung (REACH) vorgestellt. Christoph Bornhorn, IK-Umweltreferent, präsentierte den 30 Teilnehmern die Broschüre, die am praktischen Beispiel von Ethylen den Ablauf einer Vorregistrierung demonstriert. Zwar sind Polymere von der Registrierungspflicht im REACH-System ausgenommen. In bestimmten Fällen ist es aber auch für Hersteller von Kunststoffverpackungen sinnvoll und notwendig, Stoffe vorzuregistrieren, so zum Beispiel beim Direktimport von Stoffen und Zubereitungen aus dem Nicht-EU-Ausland. Dann treffen den Importeur die gleichen Pflichten wie einen Stoffhersteller innerhalb der EU. Besonders komplex ist die Situation beim Vertrieb von Kunststoffrezyklaten. Nach dem Willen der Europäischen Kommission sollen auch die im Kunststoffrezyklat enthaltenen Monomere vorregistriert werden. Die IK bereitet ihre Mitglieder seit Jahren auf REACH vor und stellt zahlreiche Informationen wie Standardschreiben und Vorlagen zum Aufbau von Stoffverzeichnissen zur Verfügung. Entscheidend für Packmittelhersteller ist es derzeit, bis zum 1. Dezember 2008 sicherzustellen, dass die von ihnen verwendeten Stoffe von ihren Lieferanten vorregistriert worden sind. Nur für vorregistrierte Substanzen laufen - abhängig von der produzierten oder importierten Jahrestonnage - die Übergangsfristen für die spätere Registrierung. Für Stoffe, die nach dem 1. Dezember weder vorregistriert noch registriert sind, gilt ein rückwirkendes Vermarktungsverbot nach dem Motto: "No data, no market". |
IK - Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V., Bad Homburg
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