04.10.2016, 06:00 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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![]() Bis zum 5. Dezember 2015 war es möglich, die gesetzlichen Vorgaben durch eine termingerechte Durchführung eines sogenannten "Energieaudits nach DIN EN 16247-1" zu erfüllen. Dieser Weg ist inzwischen nicht mehr möglich. Der Gesetzgeber erwartet von den betreffenden Nicht-KMU´s (mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder mehr als 250 Mitarbeiter) bis zum 31. Dezember 2016 eine Zertifizierung des Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder die Validierung des Umweltmanagementsystems nach EG-Verordnung 1221/2009 (EMAS). Auch die Bußgeldvorschrift ist inzwischen veröffentlicht: "… wer nicht richtig oder rechtzeitig der Verpflichtung nachgekommen ist, … kann verpflichtet werden, ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro zu zahlen … ." Unternehmen sollten daher laut SKZ zügig handeln und überprüfen, ob sie zu den betreffenden "Nicht-KMU" zählen. Hierbei sei darauf zu achten, dass bei verbundenen Unternehmen die ganze Unternehmensgruppe zählt. Falls dies der Fall sei, rät das SKZ ein Energiemanagementsystem einzuführen und Kontakt mit einer zugelassenen Zertifizierungsgesellschaft wie dem SKZ aufzunehmen, damit das Energiemanagementsystem praxisorientiert weiterentwickelt werden kann, um signifikante Energiekosteneinsparungen zu erzielen. Aus Sicht des SKZ ist es für Unternehmen wichtig, neben der Technik auch das Management energieorientiert auszurichten. Hierzu sollen interessierte Messebesucher der K 2016 am Schwerpunkttag Managementzertifizierung am Freitag, den 21. Oktober, durch Geschäftsführer Robert Schmitt und erfahrene Mitarbeiter Informationen aus erster Hand erhalten. Weitere Informationen: www.skz.de/de/zertifizierung/managementsysteme/index.html K 2016, 19.–26.10.2016, Düsseldorf, Halle 10, Stand H15 |
SKZ - Das Kunststoff-Zentrum, Würzburg
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