25.06.2010 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
Die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes steht momentan in der Branche im Zentrum der politischen Diskussionen, auch beim diesjährigen 13. Internationalen Altkunststoff-Tag. Regierungsdirektorin Andrea Jünemann vom Bundeswirtschaftsministerium machte da keine Ausnahme und nahm kein Blatt vor dem Mund. Auch nicht zum "schwierigsten Thema", nämlich der Regelungen zu den kommunalen Überlassungspflichten. Jünemann machte deutlich, dass dem Bundeswirtschaftsministerium der Versuch des Bundesumweltministeriums, die gewerblichen Sammlungen zu stärken und die Formulierungen die das BMU dazu getroffen hat, nicht zufriedenstellt und meldete deshalb Nachbesserungsbedarf an. Insbesondere die Definition des überwiegenden öffentlichen Interesses sei aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) "zu kommunallastig" und schütze die berechtigten Interessen der Gewerblichen Sammlungen nicht ausreichend. Hier eröffne der Koalitionsvertrag Spielraum für weitere Liberalisierungen und mehr Wettbewerb. Denn im Koalitionsvertrag sind nach BMWi-Lesart die Leitplanken in Richtung Gewerblicher Sammlung und zugunsten der Privaten gestellt. Und das BMWi sehe hier, wie auch das Bundeskartellamt durchaus Möglichkeiten, wie die gewerblichen Sammlungen und die Interessen der privaten Unternehmen besser geschützt werden könnten. Jünemann: "Wir halten an dieser Stelle eine klare Korrektur des Altpapierurteils und eine Komplementärregelung zum Schutz auch Privater Investitionen für dringend geboten. Aber auch die von unserem Gastgeber, dem bvse, ins Spiel gebrachte Ausschreibungsverpflichtung für sämtliche Entsorgungsdienstleistungen könnten wir uns unter Wettbewerbsaspekten gut vorstellen." Zuvor machte Frau Jünemann in ihrem Vortrag deutlich, dass es sich bei Kunststoffrecycling um eine noch junge Branche handelt. Sie wies darauf hin, dass noch bis zum Ende der 80er Jahre Kunststoffabfälle nur verbrannt oder deponiert wurden. In Deutschland änderte sich das grundlegend erst mit der Verpackungsverordnung von 1991. Mit ihr wurde in Deutschland erstmals die Verantwortung für die Entsorgung von Verpackungen in die Hände der Hersteller gelegt. Mit der Produktverantwortung der Verpackungsverordnung wurde gleichermaßen auch ein Paradigmenwechsel vorweggenommen, der sich 1996 dann vollzogen hat mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. 1991 lag die Verwertungsquote von Kunststoffverpackungen bei 11,6 %, 1997 bereits bei 61 %. Das Bundeswirtschaftsministerium halte die gegenwärtigen Lizenzgebühren für die Verpackungsabfälle zwar für zu hoch, generell ist nach Ansicht von Frau Jünemann jedoch davon auszugehen, dass es sowohl ökonomisch als ökologisch sinnvoll ist, Kunststoffabfälle werkstofflich zu verwerten. Verpackungen machen derzeit ca. 60 % der Kunststoffabfälle aus. Kunststoffe werden zunehmend aber auch in anderen Bereichen eingesetzt, z.B. in der Bauwirtschaft, im Fahrzeugbau und längerfristig werden Kunststoffabfälle aus diesen Bereichen an Menge und Bedeutung deutlich zunehmen. Bei minderen Qualitäten allerdings biete die werkstoffliche Verwertung jedoch keine ökologischen Vorteile gegenüber einer energetischen Verwertung. Weitere Informationen: www.bvse.de, www.bmwi.de, www.bmu.de |
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn
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