03.11.2004 | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Das Einwegpfand soll einfacher und klarer werden. Eine entsprechende Novelle der Verpackungsverordnung hat heute das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin beschlossen. Nachdem der Bundesrat am 15. Oktober 2004 endlich grünes Licht gegeben hatte, ermöglicht die Bundesregierung mit ihrer raschen Entscheidung einen Abschluss der Novellierung noch in diesem Jahr. Nach dem Kompromiss mit den Ländern soll die Pfandpflicht zukünftig auf Mineralwasser, Erfrischungsgetränke, Bier und Alkopops in Einweg-Getränkeverpackungen erhoben werden. Milch, Wein, und Fruchtsäfte sind davon ausgenommen, ebenso ökologisch vorteilhafte Verpackungen wie der Getränkekarton und der Standbodenbeutel. Die Pfandpflicht ist nicht mehr vom Erreichen einer Mehrwegquote abhängig, das Pfand soll einheitlich 25 Cent betragen. Die sog. Insellösungen sollen abgeschafft werden. D.h. wer künftig Kunststoffflaschen verkauft, muss auch Kunststoffflaschen zurücknehmen, wer Dosen verkauft, muss Dosen zurücknehmen. Wenn Bundestag und Bundesrat in den nächsten Wochen der Novelle zustimmen, kann die Neuregelung bis Ende des Jahres in Kraft treten. Der Verordnungsentwurf zur Novelle der Verpackungsverordnung ist abrufbar unter: www.bmu.de |
Bundesumweltministerium, Berlin
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