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12.06.2013, 06:00 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten    

pro-K: Verband fordert Modifizierung der „Besonderen Ausgleichsregelung“

„Steigende EEG-Umlage entwickelt sich zum echten Wettbewerbsnachteil für die Hersteller von Kunststoff-Konsumwaren und Halbzeugen“

Für 2014 wird eine weitere Steigerung der EEG-Umlage auf mindestens sieben Cent prognostiziert. Dies hätte eine immense Mehrbelastung für die Unternehmen der Kunststoff verarbeitenden Industrie in Deutschland zur Folge. Denn wie die Mitglieder des pro-K Industrieverbandes Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V. berichten, sind nur wenige mittelständische Produzenten von Halbzeugen und Konsumprodukten aus Kunststoff in der Lage, die „Besondere Ausnahmeregelung“ in Anspruch zu nehmen. pro-K fordert daher, die aus den Automatismen der Erneuerbare Energien-Gesetzgebung resultierende Schieflage umgehend zu beseitigen.

Wie der Verband bestätigt, bedeutet bereits die in diesem Jahr beträchtlich angehobene EEG-Umlage für die Mitgliedsunternehmen einen beträchtlichen Wettbewerbsnachteil im europäischen Umfeld. „Eine Erhöhung der Umlage auf um die sieben Cent wird unsere Mitgliedsunternehmen noch stärker schwächen. Die traurige Konsequenz wären Firmenpleiten, die Verlagerung von Produktionsstandorten in energiegünstigere Länder und damit verbunden der Verlust von Arbeitsplätzen in Deutschland“, befürchtet Hendrik Johannink, Mitglied des pro-K Vorstandes und Geschäftsführer der Ringoplast GmbH.

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Mit der erneuten Erhöhung der EEG-Umlage auf circa sieben Cent läge diese sogar über den reinen Energiepreisen und würde - je nach Bezugskonditionen - mit bis zu 40 Prozent den größten Anteil an den Energiekosten für gewerbliche Nutzer ausmachen.

Zwar existiert für energieintensive Unternehmen die besondere Ausgleichsregelung (BesAr) zur Minderung der EEG-Umlage. Doch können die meisten Hersteller von Halbzeugen und Konsumprodukten diese nicht in Anspruch nehmen. „Das Prekäre dabei ist, dass viele unserer Mitglieder an der für die Minderung maßgeblichen Schwelle des anteiligen Energieverbrauchs an der Brutto-Wertschöpfung kratzen. Sie überschreiten diese jedoch nicht. Unternehmen, die sich in den vergangenen Jahren für die Reduktion ihres Verbrauchs eingesetzt haben, werden mitunter nun dafür bestraft“, konstatiert Johannink und warnt davor, dass aus der aktuellen Situation Fehlanreize resultieren könnten, die so von der Politik nicht gewollt sind.

Der pro-K fordert daher im Namen seiner Mitglieder, diese aus den Automatismen der EEG-Gesetzgebung resultierende Schieflage umgehend zu beseitigen, um den Produktionsstandort Deutschland auch für den Mittelstand weiterhin attraktiv zu gestalten.

Weitere Informationen: www.pro-kunststoff.de

pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V., Frankfurt

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