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24.11.2006 | Lesedauer: ca. 2 Minuten    

IK: REACH verhindert Recycling

IK unterstützt Änderungsantrag von Dagmar Roth-Behrendt (MEP)

Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (www.kunststoffverpackungen.de) hat in einem Schreiben alle deutschen EU-Parlamentarier aufgefordert, den von Dagmar Roth-Behrendt (MEP) im Rahmen der zweiten REACH-Lesung gestellten Änderungsantrag zu unterstützen. Dieser Antrag sieht vor, Sekundärrohstoffe grundsätzlich vom REACH-System auszunehmen und ist damit entscheidend für das Überleben der europäischen Kunststoff-Recyclingindustrie.

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Die Europäische Union verfolge mit ihrer „Thematischen Strategie zur Abfallvermeidung“ das Ziel, bis zum Jahr 2010 eine Recycling-Gesellschaft zu etablieren. Stabile Rahmenbedingungen für die europäische Kunststoff-Recyclingindustrie seien dafür eine zentrale Voraussetzung. Die absehbaren Verpflichtungen aus dem Entwurf zur Chemikalienverordnung der EU (REACH) stehen in krassem Widerspruch dazu: Rezyklate werden als Zubereitungen eingestuft, für deren Vertrieb Anforderungen gelten sollen, die von den Herstellern faktisch nicht erfüllt werden können, heißt es in einer IK-Mitteilung.

Der IK-Verband unterstützt daher den von der EU-Parlamentarierin Dagmar Roth-Behrendt gestellten Änderungsantrag 59, der einen Ausschluss von Rezyklaten aus dem REACH-System vorsieht. Die derzeit aus REACH hervorgehenden Verpflichtungen würden das Kunststoff-Recycling zum Erliegen bringen. 10.000 Mitarbeiter und ihre Familien in dieser von mittelständischen Unternehmen dominierten Branche wären davon betroffen. Zudem wäre der Einsatz von Kunststoff-Rezyklaten nicht nur in der Kunststoff-Verpackungsindustrie, sondern in der gesamten Kunststoffe verarbeitenden Industrie erheblich gefährdet. Diese beschäftigt in Europa 1,7 Millionen Menschen in 40.000 Unternehmen.
Der IK appelliert auch an die Umwelt- und Recycling-Institutionen des Bundes und der Länder sowie der Entsorgungs- und Verwertungswirtschaft, dieses umweltfreundliche Anliegen mitzutragen. Mit der Unterstützung des Änderungsantrags 59 (Anlage) können Arbeitsplätze und die Recyclingstrategie der EU abgesichert werden.

Anlage: Änderungsantrag von Dagmar Roth-Behrendt (MEP):

Amendment 59 adapted to the EU ENV Committee, RECITAL 11 A (new)

„(11a) For reasons of workability, wastes and materials used as a secondary raw material or as a source of energy should be exempted. Generating value (“valorisation”) from wastes and materials used as secondary raw material or as a source of energy in recovery operations contributes to the European Union’s objective of sustainable development, and this Regulation must be not introduced requirements which reduce the incentives for such recycling and recovery.“

IK - Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V., Bad Homburg

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