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21.06.2017, 15:42 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten    

HDE: Verbrauch an Kunststofftüten in Deutschland sinkt um ein Drittel

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesumweltministerium und dem Handelsverband Deutschland (HDE) über die Einführung einer Bezahlpflicht für Kunststofftragetaschen zeigt Wirkung.

Nach HDE-Angaben verbrauchten die Deutschen im Jahr 2016 ein Drittel weniger Tüten als im Jahr zuvor. Für leichte Tragetaschen hat der deutsche Handel demnach bereits das europäische Ziel für 2025 erreicht. Das verdeutlichen aktuelle Zahlen der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM).


Laut GVM verringerte sich 2016 der Tütenverbrauch im Vergleich zum Vorjahr um zwei Milliarden Stück auf 3,6 Milliarden Tüten. Das entspricht einem Pro-Kopf-Konsum von 45 Tüten (2015: 68). Damit ging der Verbrauch von Kunststofftragetaschen hierzulande seit Einführung einer freiwilligen Bezahlpflicht im Einzelhandel um ein Drittel zurück.

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„Die Reduzierungseffekte durch bezahlpflichtige Tüten waren vor allem im Textileinzelhandel massiv. Modehändler berichten von rückläufigen Umsätzen zwischen 50 bis 80 Prozent“, so HDE-Sprecher Kai Falk. Auch verzichteten inzwischen Unternehmen verschiedener Branchen komplett auf Einwegtragetaschen aus Kunststoff und böten Mehrwegtaschen an.


Der Pro-Kopf-Verbrauch von Kunststofftüten mit einer Wandstärke unter 50 Mikromillimeter, für die eine EU-Richtlinie für 2019 einen Grenzwert von 90, für 2025 von 40 Tragetaschen pro Einwohner vorsieht, konnte im vergangenen Jahr auf 38 Stück abgesenkt werden. „Die GVM-Zahlen zeigen, dass der deutsche Handel bereits heute das europäische Ziel für 2025 erreicht hat“, so Falk weiter.

Mit der Vereinbarung zur Reduktion von Kunststofftragetaschen zwischen dem HDE und dem Bundesumweltministerium setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um. In der Vereinbarung verpflichtet sich der HDE zur Verringerung der Zahl von leichten Kunststofftragetaschen bis 31. Dezember 2019 auf höchstens 90 und bis 31. Dezember 2025 auf höchstens 40 Kunststofftragetaschen pro Einwohner und Jahr. Die Handelsunternehmen können die Vorgaben entweder durch die Bepreisung der Tüten oder durch den völligen Verzicht auf Einwegtragetaschen umsetzen.

Weitere Informationen: einzelhandel.de, www.gvmonline.de

Handelsverband Deutschland - HDE e.V., Berlin

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