13.03.2007 | Lesedauer: ca. 3 Minuten |
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Den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Referentenentwurf zur Novelle der Verpackungsverordnung bewertet der Dienstleistungs- und Rohstoffkonzern Interseroh (www.interseroh.de) in vielen Punkten positiv. Mit der Realisierung der neuen Verordnung werde die haushaltsnahe Sammlung von gebrauchten Verkaufsverpackungen über die gelbe Tonne und den gelben Sack sowie Glas- und Altpapiercontainer gesichert. Interseroh bietet mit dem Dualen System Interseroh (DSI) mit einem Marktanteil von heute schon über zehn Prozent, dem Selbstentsorgersystem und der Rücknahme von Transportverpackungen das komplette Portfolio im Verpackungsrecycling. „Mit der veränderten Verordnung kann die Schieflage in der Finanzierung aufgehoben und das Trittbrettfahrer-Problem im Haushaltsbereich gelöst werden. Diese Entwicklung begrüßen wir ausdrücklich. Wir gehen zudem davon aus, dass die neuen Instrumente für den Vollzug und die Überwachung geeignet sind, zu einem faireren Wettbewerb zu führen. Allerdings gibt es auch noch einige Bestandteile der Novelle, die im Sinne eines qualitativ hochwertigen Recyclings und eines fairen Wettbewerbs im weiteren Verfahren geändert werden müssen“, erklärte Interseroh-Vorstand Roland Stroese. Die Einführung des Instruments der Vollständigkeitserklärung, mit dem Überwachung und Vollzug der Verpackungsrücknahme in Deutschland vereinfacht würden, sei ebenso zu begrüßen wie die weitgehend klare Trennung zwischen haushaltsnahem und gewerblichem Bereich. Die nun erfolgte Festschreibung einer „Gemeinsamen Stelle“ zur Abstimmung und Koordinierung der dualen Systeme sowie die Abschaffung von pauschalen Abzugsquoten für tatsächlich oder angeblich gestohlene oder verdorbene Ware sei ein wichtiger Fortschritt für einen funktionierenden Wettbewerb. Stroese betonte, er sehe jedoch an mehreren Stellen der Novelle Nachbesserungsbedarf. Der Verzicht auf die heute bestehende Quotierung der Verkaufsverpackungen im gewerblichen Bereich sei nur durch die Aufnahme von Transportverpackungen in eine ergänzte Vollständigkeitserklärung zu ersetzen. Hiermit solle die effektive Rücknahme der Transport- und Umverpackungen sowie die Nutzung einer korrespondierenden Erfassungsstruktur zu den Vertriebswegen dokumentiert werden. Daneben sei im Sinne eines konsequenten und weitgehend deregulierten Vollzugs ein qualitatives Anerkennungsverfahren für sämtliche Verpackungsrückführungssysteme notwendig, um die bereits erreichte Qualität der Verpackungsverwertung im gewerblichen Bereich zu sichern. Dies müsse nicht durch Überwachungsbehörden geschehen, sondern könne in Eigenverantwortung der Wirtschaft durch zugelassene Umweltgutachter bzw. Sachverständige erfolgen. Änderungsbedarf sieht Interseroh auch bei der weiterhin vorgesehenen Praxis der Kennzeichnungspflicht der Verkaufsverpackungen, die heute in der Regel das Markenemblem des früheren Monopolisten DSD zeigten. „In der veränderten Situation, in der es nicht mehr nur ein duales System sondern mehrere Systembetreiber gibt, ist im Sinne eines fairen Wettbewerbs auch eine Anpassung bei der Kennzeichnung der Verpackungen notwendig“, betonte Stroese. Schließlich sei nicht abschließend geklärt, ob das Zeichen von Teilnehmern anderer dualer Systeme vollumfänglich genutzt werden dürfe. Die heutige Kennzeichnung habe weder in ökonomischer oder ökologischer, noch in informativer Hinsicht einen Nutzen: „Der Verzicht auf die Kennzeichnungspflicht ist folglich auch im Sinne einer Deregulierung sinnvoll.“ |
Interseroh AG, Köln
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