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14.03.2007 | Lesedauer: ca. 2 Minuten    

IK: Zukunftssicherung für Erfassung und Verwertung durch 5. Novelle zur Verpackungsverordnung

Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. (www.kunststoffverpackungen.de) sieht in dem jetzt veröffentlichten Referentenentwurf für die 5. Novelle der Verpackungsverordnung einen wichtigen Schritt zur Zukunftssicherung der Dualen Systeme. Die Novelle schaffe eine zentrale Voraussetzung dafür, dass die bewährten Erfassungs- und Verwertungssysteme für Verkaufsverpackungen erhalten und stabilisiert werden, heißt es in einer Verbandsmitteilung.

Die Grundzüge der neuen Regelung hatte die IK im Rahmen der Abstimmungsgespräche mit den „beteiligten Kreisen“ im Sinne einer ökologisch und ökonomisch optimierten Lösung unterstützt.

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Die im Referentenentwurf jetzt vorgesehene Vollständigkeitserklärung der Vertreiber von verpackten Endverbraucherprodukten trage wesentlich dazu bei, dass die Lasten fair auf alle Marktbeteiligten verteilt werden und wieder Aussicht auf eine für die gesamte Wirtschaft vorteilhafte Reduzierung der Lizenzentgelte für Verkaufsverpackungen besteht.

Die IK begrüße, dass eine Vollständigkeitserklärung für typische Industrie- und Transportverpackungen auch künftig nicht vorgesehen ist. Damit wäre lediglich ein steigender Verwaltungsaufwand verbunden, dem keinerlei Nutzen gegenüber stünde. Ein Beitrag zu den abfallwirtschaftlichen Zielen der Verpackungsverordnung sei nicht zu erkennen. Seit 15 Jahren schon existierten funktionierende Systeme für Rücknahme und Verwertung von typischen industriellen und gewerblichen Verkaufsverpackungen im Rahmen marktwirtschaftlicher Lösungen. Produktionssteuerung und Transportlogistik seien in Industrie und Gewerbe so komplex und unterschiedlich ausgestaltet, dass sich eine Schematisierung des Kauf- und Verbraucherverhaltens, an das man gleiche Berichtspflichten wie im konsumnahen Bereich knüpfen könnte, ausschließe.

Die Industrievereinigung befürwortet, dass weiterhin individuelle Regelungen zum Ort der Übergabe und zur Kostenregulierung bei Industrie- und Transportverpackungen vorgesehen sind.

Auf dieser Grundlage habe sich im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vielzahl branchenspezifischer Lösungen herausgebildet, die zu einem effizient funktionierenden Markt für Rücknahme und Verwertung solcher Verpackungen geführt haben. Aufgrund ihrer weitgehenden Sortenreinheit haben die gebrauchten Verpackungen in der Regel einen positiven Marktwert, was zu einer nachhaltigen Erfassung und sicheren Verwertung geführt habe. „Eingriffe des Gesetzgebers würden“, so IK-Hauptgeschäftsführer Dr. Jürgen Bruder, „die bestehenden marktwirtschaftlichen Rückführungs- und Verwertungssysteme in Gefahr bringen“.

Auf Basis dieser Argumente wird die IK den Referentenentwurf zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung schriftlich kommentieren und bei der für den 22. März anberaumten Anhörung Stellung beziehen.

IK - Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V., Bad Homburg

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