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05.12.2019, 05:56 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten    

gwk: Klimafreundlicheres Kältemittel R449A für die Tieftemperatur

gwk-Kältemaschine - (Bild: gwk).
gwk-Kältemaschine - (Bild: gwk).
Die gwk Gesellschaft Wärme Kältetechnik mbH aus Meinerzhagen setzt auf den Einsatz klimafreundlicher Kältemittel. Nachdem das Unternehmen seine Kältemaschinen und Kaltwassersätze auf den Betrieb mit R513A umgestellt hat, ersetzt es nun das Kältemittel R404A im Tieftemperaturbereich.

Soll eine Kältemaschine besonders tiefe Auslasstemperaturen von bis zu -25°C bieten, so muss das ganze System entsprechend ausgelegt werden. Bis dato wurde als Kältemittel überwiegend R404A eingesetzt, das sich aufgrund seiner thermodynamischen Eigenschaften besonders gut für den anspruchsvollen Anwendungsbereich eignen soll. Aus Umweltgesichtspunkten allerdings gilt die Substanz als problematisch, weshalb sie im Zuge der EU-Verordnung 517/2014, auch als F-Gase-Verordnung bekannt, ab dem Jahr 2020 in Neuanlagen nicht mehr verwendet werden darf. Selbst die Verwendung von neuem R404A zur Wartung und Instandhaltung an entsprechenden Anlagen ist dann nur noch bis zu einer Füllmenge von rund zehn Kilogramm möglich.

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Klimaverträgliche Alternative
Die gwk setzt deshalb jetzt schon auf eine klimaverträglichere Alternative und verwendet für Tiefkälte-Neuanlagen ab sofort nur noch das Kältemittel R449A. Es zeichnet sich laut Anbieter vor allem durch seinen günstigen GWP-Wert aus. Als Global Warming Potential, kurz GWP, wird der schädliche Einfluss bezeichnet, den eine Substanz bei ihrer Freisetzung aufs Klima ausübt. Kohlendioxid (CO2) ist die Referenzgröße mit einem GWP von 1. Der GWP des jetzt abgelösten Kältemittels R404A liegt bei 3.922 – damit wirkt sich die Freisetzung eines Kilogramms R404A 3.922-mal schädlicher aufs Klima aus als die Freisetzung eines Kilogramms CO2. Das alternative Kältemittel R449A hingegen bietet mit seinem GWP von nur 1.397 eine bis zu 65 Prozent bessere Umweltverträglichkeit bezogen auf das Treibhauspotenzial. Darüber hinaus ist es nach DIN EN 378-1 als A1-Kältemittel eingestuft und somit weder brennbar noch toxisch, so dass keine Sicherheitsrisiken entstehen sollen.

Retrofit möglich
Betreiber, die ihre bestehende Anlage zunächst nicht ersetzen möchten, können trotzdem auf dieses Kältemittel umsteigen. Dazu nimmt die gwk, sofern die Bedingungen passen, einen so genannten Retrofit vor. Hier wird die Anlage so modifiziert, dass das Kältemittel ersetzt werden kann. Die meisten Komponenten sind den weiteren Unternehmensangaben zufolge für beide Kältemittel geeignet, und es müssen demnach weder Dichtungen noch Öle getauscht werden. Ob sich die Umstellung eines bestehenden Systems anbiete, prüft das gwk-Serviceteam jeweils im Einzelfall. Den Aufwand würde der Gesetzgeber nämlich direkt belohnen: Die F-Gase-Verordnung verknüpft die Intervalle für vorgeschriebene Dichtigkeitsprüfungen an Kälteanlagen mit dem GWP-Wert. Jetzt hängt die notwendige Prüfhäufigkeit von der so genannten CO2-Äquivalenz ab, nämlich dem Füllgewicht der Anlage, multipliziert mit dem GWP des Kältemittels. So kann sich beim Umstieg von R404A auf R449A die Zeit zwischen den obligatorischen Dichtheitsprüfungen verdoppeln.

Weitere Informationen: www.gwk.com

gwk Gesellschaft Wärme Kältetechnik mbH, Meinerzhagen

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