25.07.2003 | Lesedauer: ca. 3 Minuten |
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Demontagebetriebe müssen große Kunststoffteile - wie Stoßfänger, Kühlergrill und Radkappen - aus Altfahrzeugen ausbauen und sie stofflich verwerten. Das fordert die im Juli 2002 in Kraft getretene Altfahrzeugverordnung. Fraglich war bislang, ob ausreichende Verwertungskapazitäten für die Kunststoffe zur Verfügung stehen. Ein aktuelles Gutachten des Fraunhofer Instituts für Chemische Technologie (ICT, www.ict.fhg.de), Pfinztal, im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA, www.umweltbundesamt.de) kommt zu dem Ergebnis: In Deutschland gibt es für die am häufigsten in den betroffenen Bauteilen verwendeten Kunststoffe Polypropylen (PP) sowie Acryl-Butadien-Styrol-Terpolymerisat (ABS) bereits jetzt ausreichende Verwertungskapazitäten. Auch die Kosten bleiben im Rahmen. Um die Verordnungsanforderungen zu erfüllen, liegen die Zusatzkosten lediglich zwischen geschätzten 6 und 17 Euro pro Altfahrzeug. Es besteht daher kein Anlass, Demontagebetriebe von der Verpflichtung, große Kunststoffteile vollständig auszubauen und zu verwerten, ganz oder teilweise auszunehmen, heißt es in einer Mitteilung des Umweltbundesamtes. Seit dem 1. Juli 2002 ist die neue Altfahrzeugverordnung in Kraft. Damit wurde die EG-Altfahrzeugrichtlinie aus dem Jahre 2000 in deutsches Recht umgesetzt. In der Richtlinie sowie der deutschen Verordnung sind bestimmte Verwertungsquoten - bezogen auf die insgesamt verschrotteten Altfahrzeuge - gefordert: ab 2006 sind es 85 % Gesamtverwertung und 80 % stoffliche Verwertung, ab 2015 liegen die Quoten bereits bei 95 % und 85 %. Darüber hinaus ist der Ausbau bestimmter Bauteile zwecks Entfernung von Schadstoffen und zur Steigerung des Recyclings festgeschrieben, bevor das Altfahrzeug geschreddert wird. Neben Teilen wie Katalysatoren oder Batterien betrifft dies auch große Kunststoffteile, wenn die entsprechenden Materialien beim Schreddern nicht in einer Weise getrennt werden, die ihr tatsächliches Recycling als Rohstoff ermöglichen. Aufbereitungsverfahren für die Schredderleichtfraktion, die eine stoffliche Verwertung der darin enthaltenen Kunststoffe ermöglichen, gibt es bisher noch nicht. Daher sind die Demontagebetriebe derzeit zum Ausbau der betreffenden Teile verpflichtet. Bei jährlich 1,1 bis 1,7 Millionen Altfahrzeugen schätzen die Gutachter die jährlich zu erwartenden Mengen auf etwa 7.000 bis 11.000 Tonnen (t) Stoßfänger, 450 bis 690 t Kühlergrille und 340 bis 520 t Radkappen. Laut Gutachten gibt es in Deutschland acht Betriebe, die solche Kunststoffteile aus Altfahrzeugen verwerten können. Die meisten verwerten derzeit Teile aus der Werkstattentsorgung. Aufgrund der aktuellen Auslastung der Kunststoffverwerter lassen sich die freien Kapazitäten mit etwa 20.000 t pro Jahr angeben - genug also, um die ausgebauten Kunststoffteile aufzunehmen. Dennoch kommen viele Demontagebetriebe ihrer Ausbauverpflichtung bislang erst zögernd nach. Dies liegt daran, dass der Ausbau keine wirtschaftlichen Vorteile für sie hat, denn: Die Kunststoffverwerter können aufgrund der niedrigen Rezyklat-Marktpreise keine kostendeckenden Preise für die Bauteile bezahlen. Die Mehrkosten betragen jedoch schätzungsweise nur etwa 6 bis 17 Euro pro Fahrzeug und könnten über geringere Ankaufspreise oder höhere Annahmepreise an den Letztbesitzer des Altfahrzeugs weitergegeben werden. |
Umweltbundesamt, Berlin
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